Trauerbeflaggung am Sonntag

Vom / Landeskunde

Am Sonnntag richtet Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Berlin die „Zentrale Gedenkveranstaltung für die Todesopfer der Corona-Pandemie in Deutschland“ aus. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden die Flaggen an diesem Tag auf halbmast gesetzt.

Das Innenministerium in MV hat die Trauerbeflaggung angeordnet, sie gilt u.a. in Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände. „Häufig konnten sich Angehörige und Freunde durch die Einschränkungen in der Pandemie nicht angemessen verabschieden“, sagte Innenminister Torsten Renz (CDU), „eine Situation, die für Hinterbliebene oft nur schwer zu ertragen ist.“ Mit der Trauerbeflaggung solle ein Zeichen der Anteilnahme gesetzt werden.

Die zentrale Gedenkfeier des Bundespräsidenten findet am Sonntag im Konzerthaus am Berliner Gendarmenmarkt statt – unter strengen Schutzauflagen und in kleiner Zusammensetzung. Eingeladen sind u.a. fünf Hinterbliebene. Der Gedenkakt wird um 13 Uhr im ZDF, im Deutschlandfunk und im ARD-Hörfunk live übertragen. Zuvor findet ab 10:15 Uhr ein Ökumenischer Gottesdienst in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche statt. Auch der Gottesdienst ist im TV zu sehen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder bitten unterdessen alle Bürgerinnen und Bürger, an den Abenden bis 18. April Kerzen in die Fenster zu stellen – als Zeichen der Anteilnahme.

Hintergrund

Ob und wie öffentliche Gebäude beflaggt werden, können Städte, Gemeinden, Kreise und auch das Land nicht einfach so entscheiden. Die Grundlagen dafür regelt das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes. Dessen Umsetzung gibt das Innenministerium in der „Beflaggungsverordnung“ und der „Verordnung zur Bestimmung der regelmäßigen Beflaggungstage“ vor.

Flaggentage

Die Staatskanzlei zeigt täglich Flagge: die Europaflagge, die Bundesflagge und die Dienstflagge des Landes. Der Landtag ist laut Verordnung an jedem Sitzungstag beflaggt. Vor anderen Dienststellen des Landes, der Kommunen und Kreise sowie Behörden oder Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, werden Flaggen dagegen nur an ausgewählten Tagen gehisst. Der Beflaggungskalender des Landes sieht u.a. diese Anlässe vor:

  • 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
  • 1. Mai: Tag der Arbeit
  • 17. Juni: Jahrestag des 17. Juni 1953
  • 20. Juni: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
  • 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit

Abgesehen von diesen Terminen kann der Innenminister des Landes auch zu anderen Anlässen eine Beflaggung anordnen – wie z.B. für die Zentrale Gedenkveranstaltung für die Todesopfer der Corona-Pandemie in Deutschland.

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