Eine Frage der Kontrolle

Vom / Landtag, Politik

Foto: pixabay/SofieLayla Thal

Am Dienstag trifft sich der Landtag erneut außerplanmäßig. Grund: Die Landesregierung hat eine Dringlichkeitssitzung beantragt. In einer Regierungserklärung wird Ministerpräsidentin Manuela Schwesig über die Corona-Lage in MV informieren.

Durch die Regierungserklärung und die anschließende Debatte im Landtag nimmt das Parlament wichtige Funktionen wahr. Zum einen: seine Öffentlichkeitsfunktion, nach der die unterschiedlichen Ansichten und Meinungen zu Gehör gebracht werden müssen. Und das dient, zum anderen, auch der Kontrolle der Regierung durch das Parlament.

Denn: Wer Zusammenhänge verstehen und Entscheidungen kritisch hinterfragen möchte, braucht vor allem eines: Informationen.

Die Landesverfassung räumt den Abgeordneten deshalb umfangreiche Frage- und Auskunftsrechte ein.

Ein Beispiel ist die Fragestunde zur Landtagssitzung. Hier können die Abgeordneten der Ministerpräsidentin sowie den Ministerinnen und Ministern kurz und knapp öffentlich auf den Zahn fühlen.

Weitere Möglichkeiten, von der Landesregierung Auskunft und Rechenschaft zu verlangen, sind Große und Kleine Anfragen. Sie werden schriftlich gestellt und beantwortet und sind auf der Homepage des Landtags in der Parlamentsdatenbank öffentlich nachlesbar. In manchen Fällen muss die Landesregierung den Landtag auch von sich aus informieren. Zum Beispiel, wenn sie Gesetze vorbereitet oder große Vorhaben plant. Diese Informationspflicht schreibt die Landesverfassung der Regierung in Artikel 39 vor.

Eine besondere Form der parlamentarischen Kontrolle sind Untersuchungsausschüsse. Ihre Aufgabe ist es, Missstände zu untersuchen. U-Ausschüsse werden eingesetzt, wenn mindestens ein Viertel der Landtagsmitglieder dies beantragt. Die Regierungsfraktionen können das trotz ihrer Parlamentsmehrheit nicht verhindern. Untersuchungsausschüsse gelten deshalb als schärfstes Schwert der Opposition, um die Arbeit der Regierung und Verwaltung zu kontrollieren.

Die Kontrollinstrumente stehen allen Landtagsmitgliedern gleichermaßen zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie einer Koalitions- oder Oppositionsfraktion angehören. Da sich Landesregierung und Koalitionsfraktionen in der Regel jedoch eng über politische Vorhaben abstimmen, werden sie in der Praxis fast ausschließlich von den Oppositionsfraktionen genutzt. Sie richteten in der vergangenen Wahlperiode vier Große (Koalitionsfraktionen: 0) und mehr als 3660 Kleine Anfragen (Koalitionsfraktionen: 43) an die Landesregierung. Plus 728 Fragen in den Fragestunden zur Landtagssitzung (Koalitionsfraktionen: 0).

Wer die Dringlichkeitssitzung verfolgen möchte: Der Live-Stream beginnt 10 Uhr. www.landtag-mv.de.

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