Donnerstag, 9.20 Uhr: Regierungserklärung. So steht es auf der Tagesordnung des Landtags. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wird dann die Abgeordneten über die Corona-Lage in MV informieren. Es ist ihre zweite Regierungserklärung zur Pandemie binnen fünf Monaten. Und ihre dritte seit Amtsantritt. Regierungserklärung – was ist das eigentlich?
Regierungserklärungen sind eine besondere Form des Rederechts. Darin erläutern Landes- oder Bundesregierung dem Parlament und der Öffentlichkeit ihre zentralen politischen Leitlinien, Pläne oder Entscheidungen. Das geschieht sowohl in Landtagen als auch im Bundestag traditionell zu Beginn einer Amtszeit. Im Laufe der Wahlperiode können aber auch aktuelle Themen Anlass dafür sein – so wie jetzt die Corona-Krise. In der Regel werden die Reden von den Regierungschefs/Regierungschefinnen gehalten.
Die Regierungserklärung von Manuela Schwesig ist Punkt 17 auf der Tagesordnung. Laut Zeitplan hat die Ministerpräsidentin für ihre Rede 45 Minuten Zeit. Dem schließt sich eine etwa zweistündige Parlamentsdebatte an. Es ist ihre dritte Regierungserklärung seit Amtsantritt. Die erste hat sie am 12. Juli 2017, wenige Tagen nach ihrer Wahl zur Ministerpräsidentin, gehalten. Die zweite am 13. Mai 2020 zur Corona-Krise. Zwei Regierungserklärungen binnen kürzester Zeit zum gleichen Thema – das ist ungewöhnlich und der besonderen Situation um Corona geschuldet.
Durch die Regierungserklärung und die anschließende Debatte im Landtag nimmt das Parlament seine wichtige Öffentlichkeitsfunktion wahr, nach der die unterschiedlichen Ansichten und Meinungen zu Gehör gebracht werden müssen. Dies dient zudem der Kontrolle der Regierung durch das Parlament.