Greger gewinnt in Wittenburg

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Christian Greger heißt der neue Bürgermeister in Wittenburg. Der CDU-Kandidat hat sich am Sonntag in der Stichwahl gegen Dr. Margret Seemann (SPD) durchgesetzt.

Wie die Wahlleitung der Stadt auf ihrer Internetseite mitteilte, holte Greger 54,64 Prozent der Stimmen, Amtsinhaberin Seemann 45,36 Prozent. Die Stichwahl war erforderlich, weil im ersten Wahlgang niemand die absolute Mehrheit erzielen konnte (s. unten). Die Wahlbeteiligung am Sonntag lag bei 61,46 Prozent. Das Ergebnis im Detail:

So lief der erste Wahlgang

Im ersten Wahlgang vor zwei Wochen hatte Dr. Margret Seemann (SPD) 49,10 Prozent erhalten, Christian Greger (CDU) holte 43,54 Prozent. Die beiden Einzelbewerber, Wolfgang Gubalke und Stefan Schwarz, erreichten 4,03 Prozent bzw. 3,33 Prozent. Die Wahlbeteiligung am 20. September lag bei 57,41 Prozent.

Hintergründe

Warum wurde das Amt nicht im Zuge der Kommunalwahlen 2019 neu besetzt?

Damals wurden ehrenamtliche Bürgermeister gewählt – und zwar für fünf Jahre und immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Amtsinhaber zurücktritt oder stirbt, dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Das Stadtoberhaupt von Wittenburg arbeitet jedoch hauptamtlich. Mit einer Amtszeit von sieben Jahren.

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister?

Neben dem Wahlmodus und der Amtszeit auch noch in Bezug auf…

  • … den Status ihrer Kommune: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich. Wittenburg hat ein hauptamtliches Stadtoberhaupt, da die Stadt auch die Geschäfte des Amtes Wittenburg führt.
  • … die Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtlicher Bürgermeister werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
  • … den Arbeitsumfang: Hauptamtliche Bürgermeister üben das Amt im Hauptberuf aus und werden dafür auch bezahlt. Ihre ehrenamtlichen Kollegen kümmern sich gegen eine Aufwandsentschädigung in ihrer Freizeit um ihr Bürgermeisteramt.
  • … die Besetzung der Stadt-/Gemeindevertretung: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen haben hauptamtliche Bürgermeister hier keinen Sitz.

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