Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in Rostock sind aufgerufen, einen neuen Migrantenrat zu wählen. Das geschieht diesmal ausschließlich über Briefwahl. Zur Wahl stehen 17 Kandidatinnen und Kandidaten. Hier unsere Fragen und Antworten.
Was ist der Migrantenrat?
Der Migrantenrat ist ein kommunales Gremium der Hansestadt Rostock, das die Interessen der in Rostock lebenden Ausländer/innen und Spätaussiedler/innen vertritt. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem,
- die Bürgerschaft und den Oberbürgermeister in allen Angelegenheiten, die für ausländische Einwohner/innen und Spätaussiedler/innen wichtig sind, zu informieren und zu beraten.
- sich für das friedliche Zusammenleben aller Einwohner/innen einzusetzen.
- die Informations-, Beratungs- und Kulturarbeit für ausländische Einwohner/innen und Spätaussiedler/innen zu fördern.
Wie setzt sich das Gremium zusammen?
Der Migrantenrat setzt sich aus neun gewählten Mitgliedern zusammen, die bei Entscheidungen stimmberechtigt sind. Hinzu kommen bis zu vier weitere Mitglieder mit beratender Stimme. Diese werden allerdings nicht gewählt, sondern vom Migrantenrat berufen.
Warum stehen jetzt Wahlen an?
Weil die fünfjährige Amtszeit der bisherigen Mitglieder endet.
Wer steht zur Wahl?
Kandidieren können ausländische Einwohner/innen, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in Rostock haben. Auch deutsche Staatsangehörige, die eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, Eingebürgerte und Spätaussiedler/innen können sich zur Wahl stellen. Insgesamt 17 Bürger/innen bewerben sich um einen der neun Sitze.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohner/innen, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit mehr als drei Monaten ununterbrochen in Rostock haben. Ebenfalls wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, Eingebürgerte sowie Spätaussiedler/innen und ihre Familienangehörigen. Insgesamt sind mehr als 12.000 Personen wahlberechtigt.
Wie wird gewählt?
In diesem Jahr ausschließlich über Briefwahl. Die Unterlagen wurden bereits Mitte September versandt. Jede(r) Wahlberechtigte hat drei Stimmen. Diese können einer Person gegeben oder auf unterschiedliche Personen aufgeteilt werden. Weniger als drei Stimmen abzugeben, ist ebenfalls zulässig.
Wann wird gewählt?
Am 30. September. Die Wahlbriefe müssen bis 12 Uhr eingegangen sein. Wer seine Wahlunterlagen persönlich abgeben möchte, kann das in der Briefwahlstelle, Industriestraße 8, tun. Und zwar zu diesen Zeiten:
- Donnerstag, 24. September: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 19 Uhr
- Freitag, 25. September: 9 bis 12 Uhr
- Montag, 28. September: 9 bis 12 Uhr
- Dienstag, 29. September: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 19 Uhr
- Mittwoch, 30. September: 9 bis 12 Uhr
Das Wahlergebnis wird am 1. Oktober bekanntgegeben.
Wo kann man sich über den Migrantenrat informieren?
Im Internet unter www.migrantenrat.de