In Wittenburg wird am 4. Oktober entschieden, wer die Wahl zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister gewinnt. Im ersten Wahlgang am Sonntag hat Dr. Margret Seemann (SPD) 49,10 Prozent erhalten, Christian Greger (CDU) holte 43,54 Prozent.
Die beiden Einzelbewerber, Wolfgang Gubalke und Stefan Schwarz, erreichten 4,03 Prozent bzw. 3,33 Prozent. Damit konnte niemand die absolute Mehrheit erzielen, es kommt zur Stichwahl in zwei Wochen zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen: Amtsinhaberin Seemann und Herausforderer Greger. Wer dann die meisten Stimmen erhält, ist gewählt.
Die Wahlbeteiligung lag am Sonntag bei 57,41 Prozent. Das heißt: Von 5.248 Wahlberechtigten sind 3.013 zur Wahl gegangen. 3.002 Stimmen (99,63 Prozent) waren gültig, 11 ungültig (0,37 Prozent).
Hintergründe
Warum wurde das Amt nicht im Zuge der Kommunalwahlen 2019 neu besetzt?
Damals wurden ehrenamtliche Bürgermeister gewählt – und zwar für fünf Jahre und immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Amtsinhaber zurücktritt oder stirbt, dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Das Stadtoberhaupt von Wittenburg arbeitet jedoch hauptamtlich. Mit einer Amtszeit von sieben Jahren.
Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister?
Neben dem Wahlmodus und der Amtszeit auch noch in Bezug auf…
- … den Status ihrer Kommune: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich. Wittenburg hat ein hauptamtliches Stadtoberhaupt, da die Stadt auch die Geschäfte des Amtes Wittenburg führt.
- … die Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtlicher Bürgermeister werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
- … den Arbeitsumfang: Hauptamtliche Bürgermeister üben das Amt im Hauptberuf aus und werden dafür auch bezahlt. Ihre ehrenamtlichen Kollegen kümmern sich gegen eine Aufwandsentschädigung in ihrer Freizeit um ihr Bürgermeisteramt.
- … die Besetzung der Stadt-/Gemeindevertretung: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen haben hauptamtliche Bürgermeister hier keinen Sitz.