Wittenburg hat die Wahl

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Quelle: Screenshot adac maps/adac.de

Am Sonntag können die Wähler in Wittenburg darüber entscheiden, ob Bürgermeisterin Margret Seemann im Amt bleibt oder einer ihrer drei Herausforderer das Amt übernimmt. Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, wird es am 4.10. eine Stichwahl geben.

Wer steht zur Wahl?

Es treten vier Kandidaten an:

  • Amtsinhaberin Dr. Margret Seemann (SPD)
  • Christian Greger (CDU)
  • Wolfgang Gubalke (Einzelbewerber)
  • Stefan Schwarz (Einzelbewerber)

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind mehr als 5.000 Wittenburger. Wählen darf, wer seinen Hauptwohnsitz in Wittenburg hat, mindestens 16 Jahre alt ist, im Wählerverzeichnis steht bzw. einen Wahlschein erhalten hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wie wird gewählt?

Jeder Wähler hat eine Stimme. Sie kann über Briefwahl abgegeben werden. Oder von 8 bis 18 Uhr im Wahllokal. Alle Infos zum Wahllokal stehen auf der Wahlbenachrichtigung. Erreicht am Sonntag kein Kandidat die absolute Mehrheit, wird es am 4. Oktober zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl geben. Wer dann die meisten Stimmen erhält, ist gewählt.

Was muss in Corona-Zeiten beachtet werden?

Im Wahllokal:
Hier gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Ein Mund-Nasen-Schutz ist ebenfalls erforderlich. Je nach Größe des Wahlraums dürfen sich laut Hygienevorschrift nur zwei bis vier Wähler gleichzeitig im Raum aufhalten. Bitte bringen Sie einen eigenen Stift mit, vorzugsweise einen blau- oder schwarzschreibenden Kugelschreiber. Keinen eigenen Stift dabei? Der Wahlvorstand hält desinfizierte Stifte bereit. Sie werden nach dem Urnengang wieder abgegeben und neu desinfiziert. In der Wahlkabine selbst liegen keine Stifte aus. In jedem Wahllokal stehen Desinfektionsmittel bereit.

Bei Erkältungssymptomen:
Bitte geben Sie Ihre Stimme per Briefwahl ab. Bei plötzlichen Beschwerden kann der Wahlschein auch kurz vor dem Wahltag bzw. noch am Wahltag selbst beantragt werden. Die Zeit reicht nicht mehr, um die Unterlagen per Post zu Ihnen zu senden? Bitte bevollmächtigen Sie in dem Fall eine dritte Person, die Briefwahlunterlagen abzuholen.

Bei Quarantäne:
Hier kann das Wahlrecht über Briefwahl ausgeübt werden. Anträge für die Briefwahl können bis Freitag, 12 Uhr gestellt werden, auch per E-Mail. Auch hier gilt: Können die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden, kann eine dritte Person bevollmächtigt werden, sie abzuholen.

Ist die Öffentlichkeit der Wahl sichergestellt?

Ja. Die Öffentlichkeit der Wahl ist ein Wahlrechtsgrundsatz, der auch in Corona-Zeiten gilt. Das heißt: Jeder kann die Stimmauszählung beobachten – sofern die Hygieneregeln eingehalten werden. Bei Verstößen kann der Vorstand für betreffende Personen Raumverweise aussprechen, so die Gemeindewahlbehörde.

Warum wurde das Amt nicht im Zuge der Kommunalwahlen 2019 neu besetzt?

Das gilt nur für ehrenamtliche Bürgermeister. Sie werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Amtsinhaber zurücktritt oder stirbt – dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Das Stadtoberhaupt von Wittenburg arbeitet jedoch hauptamtlich. Mit einer Amtszeit von sieben Jahren.

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister?

Neben dem Wahlmodus und der Amtszeit auch noch in Bezug auf…

  • … den Status ihrer Kommune: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich. Wittenburg hat ein hauptamtliches Stadtoberhaupt, da die Stadt auch die Geschäfte des Amtes Wittenburg führt.
  • … die Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtlicher Bürgermeister werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
  • … den Arbeitsumfang: Hauptamtliche Bürgermeister üben das Amt im Hauptberuf aus und werden dafür auch bezahlt. Ihre ehrenamtlichen Kollegen kümmern sich gegen eine Aufwandsentschädigung in ihrer Freizeit um ihr Bürgermeisteramt.
  • … die Besetzung der Stadt-/Gemeindevertretung: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen haben hauptamtliche Bürgermeister hier keinen Sitz.

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