Ab Mittwoch kommen die Landtagsabgeordneten zu ihren drei letzten Sitzungstagen vor der Sommerpause zusammen. 32 Punkte stehen auf der Tagesordnung. Den Anfang macht wie immer: die Aktuelle Stunde.
Was ist die Aktuelle Stunde?
Die Aktuelle Stunde ist eine Kurzdebatte, in der die Abgeordneten über Themen von allgemeinem, aktuellem Interesse sprechen. Anders als bei Debatten zu Gesetzesentwürfen oder Anträgen finden in Aktuellen Stunden keine Abstimmungen statt.
Wer bestimmt, worüber gesprochen wird?
In jeder Sitzungswoche darf eine andere Fraktion ein Thema auf die Agenda setzen. Die Reihenfolge hängt vom Stärkeverhältnis der Fraktionen ab. Das bedeutet: Je mehr Mitglieder eine Fraktion hat, umso häufiger darf sie das Thema bestimmen. Es muss kurz und sachlich formuliert sein. In der Juni-Sitzung liegt das Antragsrecht bei der Fraktion DIE LINKE. Das Thema lautet: „Erste Schlussfolgerungen aus der Corona-Krise“. Fraktionslose Abgeordnete dürfen – ebenso wie die Landesregierung – keine Themen vorschlagen.
Dauert die Kurzdebatte tatsächlich höchstens eine Stunde?
Die Geschäftsordnung des Landtags beschränkt sie auf eine Stunde. Manchmal wird diese Zeit aber auch überschritten. Die 60 Minuten werden anteilig unter den vier Fraktionen und den beiden fraktionslosen Abgeordneten aufgeteilt. Auch hier ist das Stärkeverhältnis wieder maßgeblich: Je größer die Fraktion, desto mehr Redezeit hat sie. Beträgt das Zeit-Kontigent mehr als zehn Minuten, gilt: Jeder Redner/jede Rednerin der Fraktion darf höchstens zehn Minuten sprechen. Redezeiten können bis zur letzten Minute ausgeschöpft werden, müssen es aber nicht.
In dieser Zeitmessung nicht berücksichtigt sind Wortbeiträge der Landesregierung. Sie sollen nicht länger als zehn Minuten dauern. Überschreitungen können alle Fraktionen zu gleichen Teilen als zusätzliche Redezeit für sich nutzen. Das geschieht aber nicht automatisch, sondern muss von einer Fraktion beantragt werden.
Startet jede Sitzungswoche mit einer Aktuellen Stunde?
In der Regel, ja. Es gibt aber auch Ausnahmen. Zum Beispiel die konstituierende, also erste Sitzung nach einer Landtagswahl. In der Mai-Sitzung entfiel die Aktuelle Stunde ebenfalls. Stattdessen gab Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine Regierungserklärung ab.
Warum werden Aktuelle Stunden beantragt?
Die Aktuelle Stunde gibt den Fraktionen im Landtag Gelegenheit, ihre Position zu bestimmten Themen darzustellen oder aktuelle Probleme in den Fokus zu rücken. Für die Opposition ist sie zudem eine Möglichkeit, der Regierung kritisch auf den Zahn zu fühlen – und damit ihre Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung auszuüben.