Hintergrund zur Kommunalwahl

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Aus unserer Reihe: Fragen an die LpB. Heute: Wie wird man eigentlich Bürgermeister/in?

Wahl

Sowohl ehrenamtliche also auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden durch eine Direktwahl bestimmt. Die Wähler/innen haben dabei nur eine Stimme, die sie einer Kandidatin/einem Kandidaten geben können. Um ins Amt gewählt zu werden, benötigt der Kandidat/die Kandidatin über die Hälfte aller gültigen Stimmen. Erreicht kein Kandidat/keine Kandidatin einen Stimmenanteil von mehr als 50 Prozent, findet 14 Tage später eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen bekommt.

Amtszeit

Unterschiede zwischen ehrenamtlichem und hauptamtlichem Bürgermeister/innen gibt es hinsichtlich der Wahlperioden: Die ehrenamtlichen Bürgermeister/innen werden immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen gewählt, also alle fünf Jahre zu den landesweiten Kommunalwahlen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Wahl aufgrund von Rücktritt oder Tod des Amtsinhabers/der Amtsinhaberin außerplanmäßig neu vorgenommen werden muss. Die Neuwahl erfolgt nur für den verbleibenden Zeitraum bis zur nächsten regulären Kommunalwahl.

Bürgermeister/innen in hauptamtlich verwalteten Gemeinden werden dagegen für eine Amtszeit von sieben, acht oder neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer hängt von der Regelung in der jeweiligen Kommune ab. Bei einer notwendigen Neuwahl wird der neue Bürgermeister/die neue Bürgermeisterin jedoch für die gesamte Amtszeit bestimmt. Text: Steffen Schoon