In 100 Tagen ist Landratswahl

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Illustration: farbmedia/Mario Lars

In 100 Tagen ist Landratswahl. Aber nur im Landkreis Rostock. Wie kommt das – wo doch alle Landräte in MV eine Amtszeit von sieben Jahren haben?

Das liegt daran, dass die Landratswahl 2013 außerplanmäßig einberufen wurde. Grund: Der damalige Landrat, Thomas-Jörg Leuchert (SPD), war plötzlich und unerwartet verstorben. Er war, wie alle anderen Landräte in MV auch, 2011 gewählt worden. Sein Nachfolger wurde Sebastian Constien (SPD) – dessen siebenjährige Amtszeit nun endet. Deshalb stehen im Landkreis Rostock demnächst Wahlen an. Den Termin legt der Kreistag fest. Er hat den 6. September zum Wahltag bestimmt. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, sind die Wähler am 20. September noch einmal gefragt. Wahlvorschläge können noch bis zum 23. Juni eingereicht werden.

Was macht ein Landrat?

Landräte sind die gesetzlichen Vertreter der Landkreise und leiten die Verwaltung. Als Verwaltungschefs sind sie dafür zuständig, alle Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis zu erledigen.

Eigener Wirkungskreis – das umfasst alle Aufgaben, die dem Landkreis im Zuge seiner Selbstverwaltung obliegen. Aufgaben also, bei denen er selbst entscheiden kann, wie er sie umsetzt. Dazu gehören sowohl Pflichtaufgaben wie die Organisation der Abfallwirtschaft, der Schülerbeförderung oder Sozial- und Jugendhilfe, aber auch freiwillige Aufgaben wie die Sport- und Kulturförderung. Im eigenen Wirkungskreis bereiten Landräte die Beschlüsse des Kreistags vor – und führen sie aus.

Zum übertragenen Wirkungskreis gehören alle Aufgaben, die das Land den Landkreisen überträgt. Aufgaben also, die die Kreise quasi in deren Auftrag erfüllen. Dazu zählen beispielsweise das Pass- und Meldewesen, die Auszahlung von Sozialhilfe und Wohngeld, der Katastrophenschutz, die Arbeit des Kreisordnungsamtes, die Bauaufsicht, der Denkmalschutz und das Ordnungswesen. Diese Aufgaben führen Landräte unabhängig vom Kreistag auf Grundlage des geltenden Rechts aus. Sie unterliegen dabei der Fachaufsicht der Landesbehörden.

Sieben Jahre sind die Regel

Landräte arbeiten hauptamtlich. Ihre Amtszeit beträgt laut Kommunalverfassung des Landes mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Die genaue Zeitspanne legen die Kreise in ihren Hauptsatzungen fest. Alle sechs Landkreise haben sich für sieben Jahre entschieden.

In vier der sechs Landkreisen fanden die letzten Landratswahlen einheitlich am 27. Mai 2018 statt. Neben dem Landkreis Rostock ist auch der Landkreis Nordwestmecklenburg nach 2011 aus diesem einheitlichen Rhythmus gefallen. Damals hatte Birgit Hesse (SPD) die Wahl gewonnen. Sie wurde Anfang 2014 jedoch Arbeits- und Sozialministerin. Deshalb stand hier nach gut zweieinhalb Jahren wieder eine Landratswahl an – die Kerstin Weiss (SPD) gewann. Die nächste reguläre Landratswahl findet in Nordwestmecklenburg somit 2021 statt.

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