Flagge zeigen!

Vom / Fundstücke, Landeskunde

Heute ist so ein Tag dafür. Sagt der Flaggenkalender des Landes. Denn: Es ist 9. Mai – Europatag. Vor allen Ministerien, Rathäusern und Kreistagen wehen deshalb Flaggen.

Ob und wie öffentliche Gebäude beflaggt werden, können Städte, Gemeinden, Kreise und auch das Land nicht einfach so entscheiden. Die Grundlagen dafür regelt das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes. Dessen Umsetzung gibt das Innenministerium in der „Beflaggungsverordnung“ und der „Verordnung zur Bestimmung der regelmäßigen Beflaggungstage“ vor.

Animation: Mario Lars

Die Flaggentage

Die Staatskanzlei, also der Sitz der Ministerpräsidentin, zeigt täglich Flagge: die Europaflagge, die Bundesflagge und die Dienstflagge des Landes. Der Landtag ist laut Verordnung an jedem Sitzungstag beflaggt. Vor anderen Dienststellen des Landes, der Kommunen und Kreise sowie Behörden oder Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, werden Flaggen dagegen nur an ausgewählten Tagen gehisst. Der Beflaggungskalender des Landes sieht diese Anlässe dafür vor:

  • 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
  • 1. Mai: Tag der Arbeit
  • 9. Mai: Europatag
  • 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
  • 17. Juni: Jahrestag des 17. Juni 1953
  • 20. Juni: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
  • 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
  • 2. Sonntag vor dem 1. Advent: Volkstrauertag (halbmast)
  • am Tag von Europawahlen
  • am Tag von Bundestagswahlen
  • am Tag von Landtagswahlen
  • am Tag von Wahlen zu Gemeindevertretungen und Kreistagen

Abgesehen von diesen Terminen kann der Innenminister des Landes auch zu anderen Anlässen eine Beflaggung anordnen – z.B. für den 8. Mai 2020, zum 75. Jahrestag des Kriegsendes und der Befreiuung vom Nationalsozialismus in Europa.

Der Innenminister kann die Beflaggung sogar regional begrenzen. Wie etwa beim Weltschifffahrtstag. An diesem Tag – es ist der letzte Donnerstag im September – wehen die Flaggen nur an öffentlichen Dienstgebäuden in Küstenstädten und Küstenlandkreisen. Also in Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald sowie in den Hafenstädten der Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald.

Welche Flagge soll es sein?

Vor dem Landtag wehen zu den Sitzungstagen die Landesflagge und die Flaggen der Landesteile Mecklenburg und Vorpommern. Vor den Dienststellen und Behörden des Landes wehen die Bundesflagge und die Landes- oder Landesdienstflagge. Ist noch ein Mast vorhanden auch die Europaflagge. Dazu kann noch die Flagge des jeweiligen Landesteils gesetzt werden. Bei Staatsbesuchen auch die Flaggen der Gäste. Haben die Träger der öffentlichen Verwaltung zudem eine eigene Flagge, dürfen sie auch die zeigen.

Auf die Reihenfolge kommt es an

Die Europaflagge weht – von vorn gesehen – ganz links. Dann kommen Bundesflagge, Landesflagge/ Landesdienstflagge und Flagge des jeweiligen Landesteils. Ausländische Flaggen oder Flaggen anderer Bundesländer sortieren sich bei Bedarf dazwischen ein. Alle anderen am Schluss.

Nicht vor sieben

Fahnen hoch? Bei Tagesanbruch. Aber nicht vor 7 Uhr! Schluss ist mit Eintritt der Dunkelheit. So steht es im Runderlass zu den Grundsätzen zur Beflaggung öffentlicher Gebäude. Erstreckt sich der Anlass für die Beflaggung über mehrere Tage, müssen die Flaggen über Nacht eingeholt werden. Es sei denn, sie werden so beleuchtet, dass sie auch im Dunkeln gut zu sehen sind.

Hintergrund

Immer am 9. Mai wird der Europatag gefeiert. Erinnert wird an den 9. Mai 1950, an dem der damalige französische Außenminister Robert Schuman seinen Plan zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vorstellte. Die Vorlage zu diesem Plan hatte Jean Monnet geliefert. Der Schuman-Plan markierte den Beginn der friedlichen Einigung Europas. Das Europa-Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung – hier

Facebook