Beschlüsse ohne Handzeichen

Umlaufverfahren. Das klingt abstrakt. Hat Gemeindevertretungen und Kreistagen in den vergangenen Wochen aber bei wichtigen Entscheidungen geholfen.

Auch der Kreistag im Landkreis Rostock tagte im April im Umlaufverfahren. Foto: Screenshot landkreis-rostock.de

Seit Mitte März stellt Corona viele Gewohnheiten auf den Kopf. Auch in der Kommunalpolitik. Kreistag. Stadt- und Gemeindevertretungen – nahezu überall sahen die Kalender in den vergangenen Wochen Sitzungen vor. Sitzungen, die laut Kommunalverfassung öffentlich sind.

Sich vor Corona zu schützen, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, macht vor politischen Gremien aber nicht Halt. Mancherorts fielen die Sitzungen deshalb aus.

Beispiel für einen Stimmzettel zum Umflaufverfahren in der Schweriner Stadtvertretung.

Doch nicht immer ließen sich kommunalpolitische Entscheidungen aufschieben. Deshalb befreite das Innenministerium vorübergehend alle Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zweckverbände von ihrem kommunalverfassungsrechtlichen Sitzungszwang. Und gab ihnen die Möglichkeit, notwendige Beschlüsse vorübergehend im Umlaufverfahren – und damit auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit – herbeizuführen.

Umlaufverfahren. Das bedeutet: Die Mitglieder der Kommunalvertretungen stimmen schriftlich ab. Ohne Sitzung und Diskussion. Ihre Entscheidung kreuzen sie auf Abstimmungsblättern an, die sie dann per Post oder E-Mail an das zuständige Amt schicken.

Diese Arbeitsweise war aber nur eine Ausnahmeregelung, die jetzt abgelaufen ist. Nun dürfen Beschlüsse nicht mehr auf diesem Weg gefasst werden – es sei denn zu der „Sitzung“ im Umlaufverfahren wurde noch vor Ablauf des 19. April 2020 eingeladen.

Ausgenommen von diesem Umlauf sind Haushaltsentscheidungen. Die Bürgerschaft Rostock tagte deshalb gestern extra, um den Haushalt 2020/21 zu beschließen. Um die Abstände zueinander zu wahren, fand die Sitzung in der Rostocker Stadthalle statt.

Wie geht es nach dem Ende des Umlaufverfahrens nun mit den Sitzungen weiter? Sie können wie gewohnt auch unter Teilnahme der Öffentlichkeit stattfinden – sofern die Hygieneregelungen und das Abstandsgebot eingehalten werden, so das Innenministerium.