Impfpflicht zu Masern

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Mit dem Masernschutzgesetz soll es in Deutschland ab dem 1. März 2020 eine bundesweite Impfpflicht in allen Schulen und Kitas geben. Auf diese Weise soll der Herdenschutz gewährleistet sein: Bei Masern muss die Impfquote der Bevölkerung bei mindestens 83% liegen, um eine Verbreitung zu unterbinden. Aktuell erreicht Deutschland diese Quote nicht und es bestehen regional erhebliche Unterschiede. So liegt die Impfquote in einigen Kreisen von Baden-Württemberg bei gerade mal 45%.

Die Impfpflicht zielt nun insbesondere auf Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben und im Weiteren für Personen, die in medizinischen oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten (Erzieher, Lehrer, medizinisches Personal). Die Nachweise müssen der Leitung der Einrichtung vorgelegt werden – In Form eines Impfausweises oder eines ärztlichen Attests. Kinder, die jetzt schon eine Schule oder Kita besuchen, benötigen erst bis zum 31. Juli 2021 einen Nachweis.

Der Ausschluss von der entsprechenden Einrichtung oder Geldbußen in Höhe von bis zu 2.500 Euro können verhängt werden, wenn Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen. Auch müssen Einrichtungen, die nicht geimpfte Kinder aufnehmen, mit einer Geldstrafe rechnen. Das gleiche gilt auch für nicht geimpftes Personal.

Wie sieht die Umsetzung dieses Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern aus?

Mit wenigen Ausnahmen befürwortete der Landtag das Gesetz. In Mecklenburg-Vorpommern herrscht im Vergleich zu anderen Bundesländern grundsätzlich eine sehr hohe Impfquote. Deshalb soll mit dem Gesetz hier vor allem dafür gesorgt werden, dass die Impfquote im Land weiterhin hoch bleibt und so auch zukünftige Generationen geschützt werden. Die Umsetzung der neuen Regelungen soll vor allem in Kitas verstärkt eingesetzt werden.

Die Impfpflicht soll in erster Linie an die Vernunft der Eltern appellieren und gleichzeitig mit weiteren Kampagnen über Impfungen aufklären. Im Zuge des Gesetzes zur Impfpflicht sollen auch mehr Ärzte die Befugnis bekommen, Impfungen vorzunehmen. Das Gesetz sieht vor, dass alle (mit Ausnahme von Zahnmedizinern) Impfungen anbieten können. Des Weiteren soll es in Schulen und Kitas wieder verstärkt zu Impfungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst kommen.

Die Kitas im Mecklenburg-Vorpommern bereiten sich derweil auf den Stichtag vor, überprüfen den Impfstatus der Mitarbeiter und schicken Informationsmaterial an die Eltern.

Die Meinungen über die Notwendigkeit von Impfungen und einer Impfpflicht in der Gesellschaft gehen sehr weit auseinander. So meinen Impfgegner, das natürliche Immunsystem reiche völlig aus und es sei sogar gesund für die Kinder, wenn sie eine Erkrankung wie die Masern durchlitten. Dann gibt es noch jene Impfgegner, die der Meinung sind, Impfungen würden Erkrankungen befördern und zum Beispiel Autismus oder Allergien verursachen. Die Argumentationen gipfeln in Behauptungen, dass Impfungen nur zur Gewinnmaximierung der Pharmaunternehmen dienen.

Außerdem äußern Kritiker der Impfpflicht Bedenken, dass eine Verpflichtung die Skepsis gegenüber Impfungen noch verstärken könnte. So sind die Impfquoten in Ländern mit Impfpflicht niedriger als in Deutschland. Die Frage ist ob man das Thema impfen nicht sogar zu einem europäischen Thema werden lassen sollte.

Grundsätzlich obliegt es jeden Menschen selbst, ob er sich ärztlich behandeln lässt oder nicht. Jedoch haben in diesem Fall kleine Kinder noch keine Entscheidungsgewalt und sind somit den Lebensentscheidungen ihrer Eltern ausgesetzt. Hinzu kommt, dass das Thema Impfungen auch gesamtgesellschaftlich eine Rolle spielt. Sofern es das Wohl und die Gesundheit anderer betrifft, muss die Freiheit des Einzelnen nach hinten gestellt werden. Genauso verhält es sich zum Beispiel im Straßenverkehr. Hier gibt es bestimmte Regeln an die sich alle halten müssen, um die Sicherheit seiner selbst und der anderen gewährleisten zu können. Hält man sich nicht daran, wird man bestraft. Individuelle Freiheit ist ein hohes Gut in unserer Demokratie. In der Debatte um eine Impfpflicht stellt sich aber die Frage, ob das Wohl der Allgemeinheit über diese individuelle Freiheit zu stellen sei. Die Entscheidung eine Impfpflicht einzuführen, soll nicht den Einzelnen in seiner Entscheidung einschränken, sondern die Gemeinschaft stärken und die Menschen wieder für das Thema Impfungen zu sensibilisieren und mit Mythen aufräumen.

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