Erste Lesung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes MV

Vom / Demokratie, Landtag

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern diskutierte heute in erster Lesung den „Entwurf eines Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze“.

Seit Bekanntwerden des Gesetzentwurfes regt sich allerdings Widerstand dagegen. Am Wochenende protestierte ein Bündnis aus mehr als 60 Vereinen am Tag des offenen Landtags vor dem Schloss. Das Bündnis nennt sich „SOGenannte Sicherheit“, wendet sich gegen die Verschärfung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) und meint damit in erster Linie die Ausweitung der Befugnisse der Polizei. Einige Mitglieder übersetzen die Abkürzung SOG mit “Stasi ohne Grenzen”.

Das Bündnis macht eine „Grundtendenz“ aus, die Arbeit der Polizei „immer weiter im Vorfeld von konkreten Gefahren“ anzusiedeln, die Polizei also tätig werden zu lassen, bevor überhaupt eine Gefahr besteht. So sollen mit der Verschärfung des SOG in Zukunft Anhaltspunkte für die Annahme einer Gefahr ausreichen, um in die Grundrechte von verdächtigten Personen einzugreifen. Selbst weitreichende Maßnahmen wie der Einsatz von V-Leuten und Wohnraumüberwachung würden in Zukunft schon dadurch begründet, dass das Verhalten einer Person als allgemein gefährlich erscheint. Als besonders bedrohlich erscheint den Gegnern, dass auch das persönliche Umfeld einer überwachten Person abgehört werden kann, wenn der Verdächtige sich bei ihnen aufhält.

Die Polizei dürfe nach der Änderung des SOG mittels Überwachungssoftware auf Computer, Smartphones und andere Speichermedien zugreifen, Daten erheben und ändern. Mit Hilfe von Body- und Dashcams und Drohnen sollen Großveranstaltungen wie Demonstrationen, Fußballspiele etc. anlasslos überwacht werden. Und zu allem Überfluss gäbe es keine wirksame Kontrolle. Ein richterlicher Beschluss sei nur für „die verfassungsrechtlich zwingenden Fälle“ vorgesehen, bei Gefahr in Verzug könne dieser auch entfallen. Der Datenschutzbeauftragte müsse nur informiert, nicht aber befragt werden.

Allgemein kritisiert das Bündnis „SOGenannte Sicherheit“, dass viele unklare Formulierungen der Polizei zu viel Spielraum für Grundrechtseingriffe aufgrund einer diffusen Gefahrenlage lassen. Gerade so sensible Maßnahmen müssten durch Kontrollinstanzen hinsichtlich der Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit genehmigt werden, insbesondere um die Grundrechte von Unbeteiligten zu schützen. Macht und Kontrolle müssten in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Die Landesregierung hält dagegen. Die Neufassung des SOG sei notwendig, um die Datenschutzgrundverordnung der EU umzusetzen, das Gesetz an die Gefahrenlage durch terroristische Straftaten, den technischen Fortschritt durch Internet, Smartphones etc. sowie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes anzupassen.

Die Polizei erhielte über das SOG auch nach der Änderung keine unverhältnismäßigen Kompetenzen. Stattdessen würden die bisher bestehenden Rechte der Polizei zur Überwachung von Verdächtigen durch klarere Formulierungen sogar weniger weitgehend bestimmt. Für jeden Eingriff in die Freiheitsrechte von Verdächtigen oder Dritten müssten entsprechende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Überwachung der Betroffenen rechtfertigen. Außerdem müsse es sich um erhebliche Straftaten handeln. Überwachung – mit welchen Mittel auch immer – stelle ohnehin die absolute Ausnahme dar und finde nie anlasslos statt. Zudem gelte für verdeckte Überwachung der Richtervorbehalt.

Es gäbe selbstverständlich Kontrollinstanzen. Jede Polizeimaßnahme stehe der juristischen Überprüfung offen. Darüber hinaus müsste bei Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung der Datenschutzbeauftragte eingeschaltet werden.

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