Die Landesverfassung

Vom / Landeskunde, Politik

Vor 25 Jahren haben die Bürgerinnen und Bürger in einem Volksentscheid über die Landesverfassung entschieden. 60,1 % sagten Ja zur Landesverfassung, die im November 1994 in Kraft trat.

Nach der Gründung des Landes Mecklenburg-Vorpommern rief der Landtag eine Kommission ins Leben, die eine Landesverfassung erarbeiten sollte. In der Verfassung sollten die politischen und rechtlichen Grundlagen des neuen demokratischen Gemeinwesens im Einklang mit dem Grundgesetz festgehalten sein. Der Kommission gehörten sowohl Mitglieder der parlamentarischen Parteien als auch Staatsrechtler, Richter, Historiker und Vertreter der Bürgerbewegung an.

Landesweit fanden öffentliche Diskussionen statt, auf denen die Menschen ihre Ideen und Vorschläge einbringen konnten. Die inhaltliche Offenheit und politische Breite machte eine Besonderheit des Prozesses deutlich, in dem die Verfassung erarbeitet wurde: Im Vordergrund stand das Bedürfnis, einen Konsens zu finden, der an die Erfahrungen aus der friedlichen Revolution anknüpfte, in der Mitbestimmung und Mitgestaltung eine wesentliche Rolle für die Menschen gespielt hatten.

Am 14. Mai 1993 stimmte der Landtag mehrheitlich der Verfassung zu. Ein Jahr später, am 12. Juni 1994, votierten auch die Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern in einem Volksentscheid für die Verfassung (die detaillierten Ergebnisse gibt es hier). Im November desselben Jahres trat sie in Kraft.

In der Präambel bekennen sich die Menschen Mecklenburg-Vorpommerns zu ihrer Verantwortung aus der deutschen Geschichte und gegenüber zukünftigen Generationen. Ebenso stehen sie mit der Verfassung dafür ein, „ein sozial gerechtes Gemeinwesen zu schaffen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern, die Schwachen zu schützen und die natürlichen Grundlagen des Lebens zu sichern“. Die Landesverfassung beschreibt den Wertekonsens, der das Land und die in ihm lebenden Menschen miteinander verbinden soll.

Am Anfang beschreibt die Landesverfassung die Grundrechte der Bürger. Ausdrücklich verankert sind das Recht auf den Schutz persönlicher Daten, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, die Chancen­gleichheit im Bildungs­wesen, die Religions­freiheit und das Petitions­recht. Sie regelt zudem die Form und die Aufgaben der zentralen staatlichen Organe (Landtag, Landesregierung, Landesverfassungsgericht, Kommunen). Neben den Parteien wird auch Bürgerbewegungen das Recht zugesprochen, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Sie gibt des Weiteren vor, dass das Volk direkt auf politische Entscheidungen durch einen Volksentscheid und ein Volksbegehren Einfluss nehmen kann.

Als Staats­ziele des Landes sind unter anderem die europäische Integration sowie die grenz­über­schreitende Zusammen­arbeit, insbesondere im Ostseeraum festgeschrieben. Auch der Umweltschutz wird als Ziel benannt, wobei die für das Land typischen Alleen extra erwähnt werden. Des Weiteren soll unter anderem die Gleich­stellung von Frauen und Männern gefördert werden. Eine „norddeutsche“ Besonderheit in der Verfassung ist das Staatsziel laut dem die niederdeutsche Sprache gepflegt werden soll.

Für eine Verfassungsänderung bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag. Die Abgeordneten haben jedoch bislang nur wenig Gebrauch von einer Verfassungsänderung gemacht. So ist der Tierschutz 2006 in die Verfassung aufgenommen worden. Im Jahr 2007 wurde der Artikel 18 a eingefügt, der zum Frieden und zur Gewaltfreiheit verpflichtet und sich gegen rassistisches und Extremismus richtet. Es wurden zudem in den vergangenen Jahren der Kinder- und Jugendschutz konkretisiert und die Rechte von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung gestärkt. Bei den vorerst letzten Verfassungsänderungen ging es um die Verlängerung der Wahlperiode des Landtages von vier auf fünf Jahre sowie um die Herabsenkung der Stimmenzahl für ein Volksbegehren.

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