Anhäufen und mischen

Vom / Kommunalwahlen, Wahlen

Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl ist vielfach die Rede vom kumulieren (anhäufen) und panaschieren (mischen) auf den Wahlzetteln. Das klingt kompliziert und abschreckend. Ist es aber gar nicht.

Bei der Kommunalwahl wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Das bedeutet, dass die Parteien zwar Wahllisten einreichen, die Wahlberechtigten sich jedoch für Personen auf den Listen entscheiden: Sie selbst suchen sich auf den Parteilisten die Menschen aus, die Sie persönlich am geeignetsten sehen.

So können Sie beispielsweise Personen, die weit unten auf den Listen stehen, „hochwählen“. Entscheidend für das Endergebnis ist nur, wie viele Stimmen eine Person auf sich vereinigen kann. Wenn z.B. der Kandidat auf Listenplatz 9 mehr Stimmen erhalten hat als der auf Platz 1, zieht der Kandidat von Platz 9 ggf. in die Gemeinde- oder Stadtvertretung bzw. den Kreistag ein, der von Listenplatz 1 aber nicht.

In der Kurzfassung könnte man also sagen: Ihr habt bei der Kommunalwahl drei Stimmen, die ihr vergeben können, wie ihr wollt. Im Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern steht: „Die Wahlberechtigten haben drei Stimmen, die sie einer Person geben oder auf zwei oder drei Personen eines Wahlvorschlages oder unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilen können.“ (§ 60 Wahlgrundsätze und Anzahl der Sitze in Gemeindevertretung und Kreistag)

Kumulieren (Anhäufen) bedeutet also, dass ihr einer einzelnen Person auf dem Wahlzettel eine, zwei oder sogar alle drei Stimmen geben könnt.

Panaschieren (Mischen, Mixen) besagt, dass ihr nicht nur Personen einer Wahlliste wählen dürft, sondern eure drei Stimmen beliebig auf Personen verschiedener Parteien aufteilen dürft.

Unabhängig vom Kumulieren und Panaschieren könnt ihr auch weniger als drei Stimmen verteilen. Mit anderen Worten: Wählt, wie ihr wollt, solange ihr nicht mehr als drei Stimmen vergebt.

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