Neutrale Schule (?) – Drei Fragen zur politischen Bildung

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Die Neutralität der politischen und schulischen Bildung ist ein hohes Gut, dem sich alle Bildner verpflichtet fühlen. Doch kann eine solche Neutralität in der heutigen pluralistischen Welt überhaupt realisiert werden?

Klar ist zunächst, dass die Neutralität der politischen Bildung in der und außerhalb der Schule nur parteipolitische Neutralität bedeuten kann. Politische Bildung hat die Aufgabe und das Ziel, mündige Bürger und aktive Demokraten zu bilden, die sich für die demokratische Gesellschaft einsetzen und ihre Interessen vertreten. Diesem Zweck dient die Vermittlung der Fähigkeit zur politischen Urteilsbildung. Daher kann sie in dieser Hinsicht gar nicht neutral sein.

Für unser neues Format “Drei Fragen, drei Antworten” stand und Prof. Dr. Schubarth von der Universität Potsdam Rede und Antwort:

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Manon Westpfahl stellt in einem Aufsatz für die Bundeszentrale für politische Bildung fest, dass der Umgang mit der heutigen Meinungspluralität zur größten gesellschaftlichen und politischen Herausforderung der Gegenwart zählt. In diesem Zusammenhang sind die parteipolitische Neutralität sowie die Neutralität in Bezug auf konkrete politische Positionen und Vorschläge der politischen Bildung existentiell. Sollte die politische Bildung in den Ruf geraten, die Vertreterin der Regierungspolitik zu sein, verlöre sie ihr Alleinstellungsmerkmal und damit ihre Berechtigung.

Eng verbunden mit politischer Neutralität der politischen Bildung und Meinungspluralität ist das Kontroversitätsgebot. Diese besagt, dass was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, im Unterricht auch kontrovers erscheinen muss. Es ist im Rahmen der politischen Bildung also nicht zulässig, zu einem Thema nur eine Position darzustellen oder gar zu beziehen, wenn es zu dem Thema unterschiedliche Auffassungen gibt, die sich im demokratischen Spektrum bewegen. In dieser Hinsicht hat sich die politische Bildung tatsächlich neutral zu verhalten.

Weiterführende Hinweise:

Umfangreichere Erörterungen zum Beutelsbacher Konsens, am Beispiel konkreter Gegenstände der politischen Bildung, finden sich hier.

Grundsätzlichere Debattenbeiträge zum Beutelsbacher Konsens und seiner Zukunft bieten finden sich u.a. hier und hier.

Zur Geschichte und Bedeutung des Beutelsbacher Konsens gibt es Informationen bei der Bundeszentrale für politische Bildung. Konkret zum Kontroversitätsgebot geht die BpB der Frage nach Kritik- und Konfliktkompetenz im Rahmen des Gebots nach.


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