Landtag: Abschaffung der Straßenbaubeiträge

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Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD haben zur aktuellen Landtagssitzung einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Straßenbaubeiträge abschaffen soll. Hintergrund ist eine öffentliche Diskussion, die bereits Monate andauert und in die Gründung der Bürgerinitiative „Faire Straße“ mündete. Die Regierungskoalition reagierte damit auf den öffentlichen Druck von Seiten betroffener Bürger und der Opposition im Landtag.

Damit die Kommunen die Kosten für den Bau oder Ausbau von Straßen nicht mehr – ganz oder teilweise – auf die Anlieger umlegen, müssen zwei Gesetze geändert und ein finanzieller Ausgleich geleistet werden.

Straßenbaubeiträge sind die Kosten, die Anwohner von Gemeinde- oder anderen Straßen beitragen müssen, wenn die Straßen gebaut oder saniert werden. Man ging bisher davon aus, dass es gerechtfertigt ist die Anwohner an den Kosten des Straßenbaus zu beteiligen. Einerseits profitieren sie von der Beschaffenheit der Straße unmittelbar und außerdem steigt durch den verbesserten Zustand der Straße der Wert der Häuser. Viele Anwohner sanierter oder neu gebauter Straßen widersprechen jedoch dieser Sichtweise, indem sie darauf hinweisen, dass auch die Anwohner großer Durchgangstraßen zu Kasse gebeten werden. Von diesen Straßen profitiere in erster Linie die Allgemeinheit, deshalb sollten die Kosten auch von der Allgemeinheit getragen werden. Darüber hinaus entstünden finanzielle Härten, wenn Anwohner sechsstellige Beiträge für die Straße vor ihrem Haus zahlen müssen. Von Ungerechtigkeiten denen gegenüber, deren Straßen auf absehbare Zeit nicht saniert werden. Diesen Standpunkt macht sich die Regierungskoalition nun zu Eigen und schafft die Straßenbaubeiträge ab.

Dem Kommunalausgabengesetz werden zwei Absätze und ein komplett neuer Paragraph hinzugefügt. Der § 8a schafft explizit die Straßenbaubeiträge für Maßnahmen ab, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen haben bzw. beginnen. Und er legt fest, dass das Land den Kommunen die so entgangenen Beiträge erstattet. Die zwei neuen Absätze in § 7 und § 12 betreffen eine Härtefallregelung für noch bestehende Fälle und Details der Zahlung.

Da das Land sich die Mittel für den finanziellen Ausgleich nicht aus den Rippen schneiden kann, wird das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer gleich mit geändert. Die Grunderwerbsteuer wird von fünf auf sechs Prozent der erworbenen Immobilie erhöht. Davon erwartet sich das Land jährliche Einnahmen von 30 Mio. €, die als pauschale Mittelzuweisung an die Kommunen weitergegeben werden sollen.

Die Koalitionsfraktionen argumentieren, mit einem Satz der Grunderwerbsteuer von fünf Prozent liege das Land eher im unteren Bereich im Vergleich mit den anderen Bundesländern. Es sei ohnehin Politik des Landes, sich beim Steuersatz an das Niveau vergleichbarer Länder anzupassen. Und in sieben Flächenländern liegt die Grunderwerbsteuer bei sechs oder mehr Prozent. Das sind Thüringen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein mit 6,5 sowie Berlin und Hessen mit jeweils 6 Prozent. Dort liegen die Erhöhungen sogar bereits mehrere Jahre zurück.

Die Debatte dazu im Landtag ist für 14:00 Uhr vorgesehen. Wer sie live verfolgen möchte, kann das hier tun: https://www.landtag-mv.de/aktuelles.html

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