In der heutigen Aktuellen Stunde im Landtag hat die CDU das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zum Thema gemacht. Hintergrund ist die Einigung der Landesregierung mit den Kommunen in den Verhandlungen zu eben jenem Gesetz. Das FAG regelt die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sowie der Kommunen untereinander.
Die Kommunen finanzieren sich aus mehreren Quellen.
- Eigene Steuereinnahmen, das sind Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer. Darüber hinaus erhalten die Gemeinden einen eigenen Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer (15 %) und einen Anteil an der Umsatzsteuer (2,2 %).
- Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, sonstige Gebühren und Abgaben
- Finanzzuweisungen für bestimmte Aufgaben im Auftrag des Landes über den Kommunalen Finanzausgleich,
- weitere Gelder, die für bestimmte Maßnahmen und gesetzliche Verpflichtungen zweckgebunden sind, und
- Unterstützung bei Investitionsausgaben.
Der Kommunale Finanzausgleich funktioniert nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz. Ziel ist die möglichst gleichmäßige Entwicklung der Einnahmen des Landes und der Kommunen unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung. Das funktioniert so: Die Finanzmasse der Kommunen und des Landes werden zusammengefasst und anschließend so verteilt, dass das Land von den gemeinsamen Mitteln zwei Drittel und die Kommunen ein Drittel erhalten. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz bewirkt, dass bei stärker steigenden Landeseinnahmen die Kommunen einen höheren Ausgleichsanspruch gegen das Land haben. Und andersherum.
Die letzten drei Einnahmequellen werden vom Land und teilweise vom Bund gespeist. Finanzielle Zuwendungen durch das Land sind also sehr wichtig für die Kommunen. Diese werden nun neu organisiert.
Zunächst – und das dürfte für die Kommunen am wichtigsten sein – gibt es mehr Geld vom Land, voraussichtlich ungefähr 200 Mio. € jährlich mehr. Damit bei der Verteilung der Mittel diejenigen mehr bekommen, die es dringender brauchen, hängt die Höhe der Zuweisungen von einigen Faktoren ab. So spielen z.B. die Anzahl an Kindern und die Steuerkraft der Gemeinden eine Rolle. Dazu kommen noch für besonders finanz- und strukturschwache Kommunen weitere 15 Mio. €.
Das größte Thema in der öffentlichen Debatte war allerdings die Infrastrukturpauschale. Das Land stellt den Kommunen zunächst jedes Jahr 100 Mio. € für Investitionen zur Verfügung. Damit können Straßen repariert, Kindergärten gebaut und Schulen saniert werden. In den Jahren 2020 bis 2022 kommen jährlich 50 Mio. € hinzu. Das bedeutet also 150 Mio. € Investitionsmittel jedes Jahr. Nach 2022 sind es wieder 100 Mio. €.
Zur Entschuldung der Kommunen und Wohnungsgesellschaften stellt das Land einen dauerhaften Entschuldungsfonds von jährlich 50 Mio. € bereit, um die z.T. bereits zu DDR-Zeiten angehäuften Altschulden abzubauen.
Es ist allerdings nicht so, dass nur das Land den Kommunen entgegenkommt. Bei den Investitions- und Entschuldungsmitteln handelt es sich um Mischfinanzierungen, die das Land und die Kommunen gemeinsam tragen.
Schließlich soll Konjunkturvorsorge betrieben werden, wodurch im Falle von Wirtschaftskrisen die Neuverschuldung der Kommunen verhindert werden kann. Bis zu 500 Mio. € werden zur Verfügung gestellt, um die sinkenden Steuereinnahmen in wirtschaftlichen Schwächephasen auszugleichen.
So viel zum Geld. Darüber hinaus haben Land und Kommunen vereinbart, dass das Land den Kommunen mehr eigene Entscheidungsfreiheit lässt, indem es in einigen Bereichen Fördermittel unmittelbar an die Kommunen übergibt, die dann eigenständig über den Einsatz der Mittel entscheiden können. Dadurch fließen der kommunalen Ebene 27,3 Mio. Euro für Straßenbau und ÖPNV zusätzlich zu. Das Verkehrsministerium reduziert im selben Umfang seine entsprechenden Förderprogramme.
Die Aktuelle Stunde ist heute der erste Tagesordnungspunkt und beginnt um 10:00 Uhr. Im Livestream des Landtags kann man die Diskussion unmittelbar verfolgen: https://www.landtag-mv.de/aktuelles.html