Landtag: Elternentlastung für Geschwister in der Kita

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Heute startet der Landtag in seine letzte Sitzungswoche für dieses Jahr.

Gleich die ersten Themen haben es in sich. So wird durch die Fraktionen der SPD und CDU beispielsweise die Elternentlastung für Geschwisterkinder bei den Kitagebühren beantragt.

Insgesamt 430.209,77€ soll die Landesregierung dazu in die Hand nehmen und so einen zentralen Punkt des Koalitionsvertrages abarbeiten. Die geplante Entlastung knüpft an den ersten Schritt vom 01.01.2018 an, mit dem für einen Ganztagsplatz bereits 50€ übernommen wurden (Halbtagsplätze jeweils anteilig reduziert). In einem zweiten Schritt soll nun mit der Übernahme von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder eine zusätzliche Entlastung der Familien bewirkt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.

Mit anderen Worten: Ab dem zweiten Kind soll nach Abzug vorgreiflicher Entlastungen und Kostenübernahmen der Besuch der Kita kostenlos werden. Dabei zählt das älteste Kind in der Kindertagesförderung immer als das erste Kind – Voraussetzung für die Festlegung, ob es sich um das erste, das zweite oder ein weiteres Kind handelt, sind das Alter des Kindes und die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagesförderung.

Zur weiterführenden Lektüre empfehlen wir euch die Drucksache 7/2242 (neu) des Landtags: https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/7_Wahlperiode/D07-2000/Drs07-2242n.pdf

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