Der Name ist ein wenig irreführend. Ältestenrat. Das Gremium wird nicht von den ältesten Mitgliedern des Landtages gebildet und es gibt auch kein Mindestalter. Der Name rührt daher, dass die Aufgaben parlamentarische Erfahrung erfordern. Der Ältestenrat behandelt Geschäftsordnungsfragen.
Der Ältestenrat des Landtages in Mecklenburg-Vorpommern besteht aus der Landtagspräsidentin, den drei Vizepräsidentinnen und je einem Vertreter der Fraktionen. Diese fünf Vertreter sind allesamt Parlamentarische Geschäftsführer.
Dem Ältestenrat gehören an:
- Sylvia Bretschneider, Landtagspräsidentin
- Beate Schlupp, 1. Vizepräsidentin des Landtags
- Dr. Mignon Schwenke, 2. Vizepräsidentin des Landtags
- Jochen Schulte, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion
- Prof. Dr. Ralph Weber, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion
- Torsten Renz, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion
- Peter Ritter, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE
- Dr. Matthias Manthei, Parlamentarischer Geschäftsführer der BMV-Fraktion
Die Aufgaben des Ältestenrates
Der Ältestenrat koordiniert die parlamentarischen Abläufe. Er bereitet die Tagesordnungen vor, plant die Debatten im Plenum und unterstützt die Landtagspräsidentin bei ihren Aufgaben. Der Entwurf des Haushaltsplans für den Landtag wird ebenfalls im Ältestenrat beraten.
Und so steht es in der Landesverfassung
Artikel 30
(Ältestenrat)
(1)
Der Ältestenrat besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und je einem Vertreter der Fraktionen. Er unterstützt den Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
(2)
Die Feststellung des Entwurfs des Haushaltsplanes des Landtages, Entscheidungen nach Artikel 29 Abs. 6 Satz 2 und solche, die Verhaltensregeln für die Abgeordneten betreffen oder die Fraktionen des Landtages in ihrer Gesamtheit berühren, trifft der Präsident
im Benehmen mit dem Ältestenrat.