Flucht aus der DDR: Das Paddel-Verbot an der Ostsee

Vom / Landeskunde

Eine Besonderheit des DDR-Grenzregimes war die Überwachung der Menschen entlang der Ostseeküste. Dort war es verboten, Paddel- oder Schlauchboote und Taucherausrüstungen zu benutzen. Das Segeln war ebenso untersagt. Nachts wurde den Einwohnern und Feriengästen der Strandzugang gänzlich versperrt.

Die SED ließ zudem 1952 Sperrgebiete entlang der innerdeutschen Grenze errichten und nahm Zwangsaussiedlungen von politisch unliebsamen Menschen aus dem Grenzgebiet vor. 2.027 Bewohner des Grenzgebiets waren im Juni 1952 betroffen. In den folgenden Jahren wurden noch einmal 920 Menschen aus den Sperrgebieten in Mecklenburg gewaltsam umgesiedelt. 1953 wurden im Rahmen der „Aktion Rose“ mehr als 400 private Hotels, Gaststätten und Ferienheime entlang der Ostseeküste enteignet und verstaatlicht.

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