Landesregierung und Landesverwaltung

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Mecklenburg-Vorpommern hat als Bundesland der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz das Recht, seine Politik selbstständig zu gestalten. Deshalb verfügt das Land über eine Landesverfassung, eine eigene Regierung, ein Parlament, ein Verfassungsgericht und eine Verwaltung.

Der Landesregierung und der Landesverwaltung kommen im politischen System herausgehobene Funktionen zu. Die Landesregierung nimmt über ihren Sitz im Bundesrat Einfluss auf viele bundespolitische Entscheidungen. Aufgabe der Landesverwaltung ist es vor allem, die Bundes- und Landesgesetze auszuführen.

Die Wahl der Landesregierung

Die Landesverfassung schreibt fest, dass die Ministerpräsidentin vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Abstimmung gewählt wird. Dies muss spätestens vier Wochen nach der Konstituierung des Landtages geschehen. Kommt die Wahl der Ministerpräsidentin innerhalb dieses Zeitraumes nicht zustande – weil etwa die Koalitionsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind oder die Ministerpräsidentenkandidatin bei ihrer Wahl nicht die Mehrheit der Stimmen enthält – kann sich der Landtag auflösen oder die neue Wahl einer Ministerpräsidentin veranlassen. Dies ist in Mecklenburg-Vorpommern jedoch noch nicht vorgekommen.

Die Regierungsmitglieder werden in Mecklenburg-Vorpommern nicht vom Landtag gewählt oder bestätigt. Es ist Aufgabe der Ministerpräsidentin, die Minister und Staatssekretäre zu ernennen sowie der Zuschnitt der Fachressorts zu bestimmen. So gab es zum Beispiel von 1990 bis 1994 ein eigenständiges Umweltministerium. Inzwischen ist der Bereich Umwelt Teil des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Auch der Bereich Bau wechselte zwischen verschiedenen Ministerien hin und her.

Da es in Mecklenburg-Vorpommern seit 1990 immer Koalitionsregierungen gab, ist der Ministerpräsident bei der Ernennung der Minister darauf angewiesen, sich mit seinem Regierungspartner abzustimmen. In der Praxis besetzt die mitregierende Partei die ihr zur Verfügung gestellten Ministerämter selbst, und stellt zudem den stellvertretenden Ministerpräsidenten. Insofern gibt es ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen der durch die Verfassung vorgesehenen, starken Rolle des  Ministerpräsidenten – insbesondere aufgrund seiner Richtlinienkompetenz – und dem tatsächlichen Weg, auf dem die Regierung gebildet wird.

Die Amtszeit der Ministerpräsidentin und der Minister endet spätestens mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages. Sie bleiben aber bis zur Wahl beziehungsweise Ernennung ihrer Nachfolger im Amt. Die Ministerpräsidentin und die Minister können während einer Legislaturperiode zurücktreten. Bisher haben drei Ministerpräsidenten von diesem Recht Gebrauch gemacht. Alfred Gomolka, der erste Ministerpräsident des Landes, trat 1992 im Zuge der Werftenkrise zurück. Ministerpräsident Harald Ringstorff legte 2008 aus Altersgründen sein Amt nieder. Ministerpräsident Erwin Sellering schied aufgrund einer schweren Erkrankung 2017 aus.

Die Minister können von der Ministerpräsidentin jederzeit entlassen werden. Die Ministerpräsidentin selbst kann ihr Amt auch durch ein so genanntes konstruktives Misstrauensvotum verlieren. Das heißt, dass die Amtszeit der Ministerpräsidentin beendet wird, wenn der Landtag während der laufenden Legislaturperiode einen Nachfolger wählt. Das konstruktive Misstrauensvotum muss von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landtages beantragt werden und bedarf einer absoluten Mehrheit.

Die Landesregierung

Die Landesregierung ist die exekutive Gewalt und besteht aus der Ministerpräsidentin und den Ministern der Fachressorts.

Die erste Regierung des neu gegründeten Landes Mecklenburg-Vorpommern setzte sich seit dem 28. Oktober 1990 aus Mitgliedern der Koalitionsparteien CDU und FDP zusammen.

Laut Landesverfassung und Grundgesetz gelten für die innere Organisation der Landesregierung drei Prinzipien. Erstens steht der Ministerpräsidentin das Recht zu, die Richtlinien der Regierungspolitik zu bestimmen. Zweitens leitet jeder Minister nach dem „Ressortprinzip“ seinen Geschäftsbereich im Rahmen der politischen Vorgaben der Ministerpräsidentin selbständig und in eigener Verantwortung. Drittens gilt aber auch das „Kabinettsprinzip“, denn über viele politische Angelegenheiten müssen die Mitglieder der Landesregierung gemeinsam entscheiden.

Die Kabinettssitzungen

Neben den Angelegenheiten, die die Ministerpräsidentin und die einzelnen Minister in eigener Verantwortung wahrnehmen, gibt es so genannte Kabinettsangelegenheiten, mit denen die Mitglieder der Landesregierung sich gemeinsam befassen müssen. An den Kabinettssitzungen nehmen als stimmberechtigte Mitglieder die Ministerpräsidentin und die Minister teil. Als beratende Mitglieder sind unter anderem die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, der Chef der Staatskanzlei, Abteilungsleiter aus der Staatskanzlei sowie der Pressesprecher in den Sitzungen anwesend. Ist ein Minister verhindert, kann stellvertretend sein Staatssekretär, allerdings nur mit beratender Stimme, teilnehmen. Zu den Kabinettsangelegenheiten gehören zum Beispiel Gesetzentwürfe und andere Beschlussvorlagen, Entwürfe für Rechtsverordnungen der einzelnen Ministerien, Personalvorschläge für Posten, die durch die Landesregierung zu besetzen sind, und das Stimmverhalten des Landes im Bundesrat.

Beschlussvorlagen, die in den Kabinettsitzungen behandelt werden, sind vorher auf mehreren Ebenen besprochen und abgestimmt worden. So geht jeder Kabinettssitzung eine Besprechung der Staatssekretäre, die so genannte „Staatssekretärsrunde“, voraus. Auf dieser werden die Beschlussvorlagen abgestimmt und gegebenenfalls Änderungen vorgenommen, damit sie im Kabinett Aussicht auf Erfolg haben. Grundsätzlich ist darin das Bemühen erkennbar, keine Unstimmigkeiten auf den Kabinettssitzungen zuzulassen. In der Regel arbeitet die Landesregierung eng mit den Regierungsfraktionen im Landtag zusammen, wenn sie Gesetze vorbereitet, Grundsatzfragen zu klären sind oder Großvorhaben geplant werden.

Koalitionsregierungen

Da es in Mecklenburg-Vorpommern seit 1990 bei den Landtagswahlen keiner Partei gelang, die absolute Mehrheit der Mandate zu erlangen, stellten jeweils Koalitionen die Regierung. Für Aufsehen sorgte die bundesweit erste rot-rote Koalition zwischen SPD und PDS (seit 2007 „Die Linke“), die 1998 unter dem Ministerpräsidenten Harald Ringstorff ihre Arbeit aufnahm. In Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit gab es vielfältige Vorbehalte gegenüber diesem Bündnis. Besonders kritisiert wurde, dass die PDS aus der SED der DDR hervorgegangen ist. Außerdem hatte die PDS bis dahin keinerlei Regierungserfahrung. Trotz aller Kritik hielt das Regierungsbündnis vier Jahre und wurde 2002 für eine weitere Legislaturperiode fortgesetzt.

Die Landesverwaltung

Der Landesregierung steht ein Verwaltungsapparat zur Verfügung, der umsetzt, was politisch vom Landtag und von der Landesregierung beschlossen wurde. Die Verwaltung bereitet aber auch die politischen Beschlüsse vor, entwirft neue Gesetze, Erlasse und Verordnungen, und koordiniert die Arbeit der Landesregierung. Jedes Ministerium verfügt über eine eigene Verwaltung.

In der Landesverwaltung arbeiteten mehr als 30.000 Menschen. Rund die Hälfte der Landesbedienstete sind Lehrer und Polizisten.

Das Landesorganisationsgesetz unterscheidet zwischen obersten, oberen und unteren Landesbehörden. Die Ministerpräsidentin und die Ministerien sind die obersten Landesbehörden. Die Kernaufgabe der Staatskanzlei der Ministerpräsidentin und der Ministerien besteht darin, der Ministerpräsidentin und die Minister beim Regieren zu unterstützen. Zu den obersten Landesbehörden zählen gleichfalls der Landtag, der Landesrechnungshof und das Landesverfassungsgericht.

Die Ministerien sind zusätzlich mit der der so genannten ausführenden Verwaltung befasst. Sie genehmigen zum Beispiel Fördergelder oder Prüfen die Ausgaben der Kommunen. Ihnen unterstehen in unterschiedlicher Anzahl obere Landesbehörden. Diese sind in ihrem Bereich in der Regel für das gesamte Land zuständig.

Zu den oberen Landesbehörden gehören zum Beispiel das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), das dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zugeordnet ist. Weitere obere Landesbehörden sind das Landeskriminalamt, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei und das Landesbesoldungsamt.

Bei den übrigen Behörden handelt es sich um untere Landesbehörden, die Vollzugsaufgaben für einen bestimmten Landesteil wahrnehmen. Auf dieser Ebene lässt sich eine Doppelstruktur erkennen: In einigen Bereichen – zum Beispiel in der der Forstverwaltung – wird das Land mit eigenen Behörden vor Ort aktiv. Andere Aufgaben überträgt es an die Kommunen, insbesondere an die Landkreise und kreisfreien Städte, so dass die Kreisverwaltung zum Beispiel Aufgaben beim Denkmalschutz als „untere Landesbehörde“ erledigt.

Im Zuge der Kreisgebietsreform, die 2011 umgesetzt wurde, kam es zu einer umfassenden Modernisierung des Verwaltungsaufbaus in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel der Reform war es, die Verwaltung leistungsfähiger und kostengünstiger zu machen und zugleich die Bürgernähe und kommunale Selbstverwaltung zu stärken.

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