Die Staatssekretäre in Mecklenburg-Vorpommern stehen nicht in der ersten Reihe der Politik und damit oft abseits der öffentlichen Wahrnehmung. Dabei sind sie die ranghöchsten Beamten innerhalb der Landesministerien. Ihnen steht in der Hierarchie nur der Minister vor. Sie tragen die Verantwortung für die Leistungsfähigkeit und die Arbeit des Ministeriums nach den Richtlinien und Weisungen des Ministers, und sie vertreten den Minister als Leiter dieser obersten Landesbehörde nach innen und außen. Zudem sind die Staatssekretäre die Schnittstelle zwischen dem (politischen) Minister und der Verwaltung. Die Staatssekretäre sind in Mecklenburg-Vorpommern nicht Mitglieder des Kabinetts. Sie bereiten in den Ministerien aber die politischen Entscheidungen mit vor.
Nach dem Landesbeamtengesetz und im Unterschied zu gewöhnlichen Beamten können die Staatssekretäre jederzeit und ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Eine solche Sonderstellung nehmen auch der Sprecher der Landesregierung, der Leiter der Abteilung für Verfassungsschutz im Innenministerium und der Generalstaatsanwalt ein, weil es sich auch hierbei um Aufgaben handelt, für deren Erfüllung ein enges Vertrauensverhältnis zur gewählten Regierung wichtig ist.
In jedem der Landesministerien gibt es einen Staatssekretär. Zudem hat der Chef der Staatskanzlei den Rang eines Staatssekretärs. In Berlin wird die Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns beim Bund ebenfalls von einer Staatssekretärin geführt. Sie ist dem Ministerpräsidenten/der Ministerpräsidentin direkt unterstellt.