Stichwahl in drei Landkreisen 2017

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Quelle: Landeswahlleiterin

Wer wird Landrat? Im Kreis Mecklenburgische Seenplatte (Wahlkreis 71) ist diese Frage schon beantwortet. Heiko Kärger (CDU) holte vor zwei Wochen die absolute Mehrheit im ersten Wahldurchgang. In drei weiteren Kreisen kommt es am Sonntag zur Stichwahl.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Wahlkreis 76) tritt der Bürgermeister von Grabow, Stefan Sternberg (SPD), gegen Klaus-Michael Glaser von der CDU an.

Im Kreis Vorpommern-Rügen (Wahlkreis 73) kommt es zur Stichwahl zwischen Andreas Kuhn (CDU), Bürgermeister von Zingst, und Stefan Kerth (SPD), Bürgermeister von Barth.

Im Kreis Vorpommern-Greifswald (Wahlkreis 75) haben die Stimmberechtigten die Wahl zwischen dem Bürgermeister von Loitz, Michael Sack (CDU), und dem AfD-Kandidaten Axel Gerold.

Die Ergebnisse des ersten Wahldurchgangs im Detail – hier

Hintergrund

Wie wird gewählt?

Jeder Wähler hat eine Stimme. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Zur Stimmabgabe sollten die Wahlbenachrichtigung und ein Lichtbildausweis mitgebracht werden – Personalausweis, Führerschein oder Reisepass. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer hat die Wahl gewonnen?

Gewinner der Stichwahl ist, wer die meisten Stimmen erhält.

Wer darf wählen?

Alle Deutschen und Staatsangehörigen der restlichen EU-Länder, die mindestens 16 Jahre alt und seit mehr als 37 Tagen im jeweiligen Landkreis gemeldet sind, können wählen gehen. Sie dürfen nur nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. (hier klicken)

Wofür sind Landräte zuständig?

Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landkreises. Er leitet die Verwaltung und ist für die Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich. Die Aufgaben im Detail – hier

Wie lang ist die Amtszeit?

Die Amtszeit der Landräte in MV beträgt mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung der Landkreise bestimmt. Festgehalten ist das in der Kommunalverfassung §116 (2) – Details: hier

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