Am Sonntag wird in Ludwigslust-Parchim (Wahlkreis 76), Mecklenburgische Seenplatte (71), Vorpommern-Rügen (73) und Vorpommern-Greifswald (75) gewählt. Landratswahlen stehen an. Hier die wichtigsten Hintergründe.
Wo wird gewählt?
In vier Landkreisen – und nur im Kreis Mecklenburgische Seenplatte tritt mit Heiko Kärger (CDU) der bisherige Amtsinhaber noch einmal an. In den Kreisen Ludwiglust-Parchim, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald werden neue Chefs für die Kreisverwaltungen gesucht.
Wie viele Bewerber und Bewerberinnen gibt es?
Insgesamt 20. Darunter drei Frauen: Hier die Porträts aller Kandidatinnen und Kandidaten im Überblick: bitte klicken
Wer darf Landrat/Landrätin werden?
Zur Landrätin oder zum Landrat kann nur gewählt werden, wer am Tag der Wahl mindestens 18 ist und das 60. Lebensjahr, bei Wiederwahl das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Wohnsitz im Wahlgebiet ist keine Voraussetzung der Wählbarkeit. So sieht es das Landes- und Kommunalwahlgesetz vor. (hier klicken)
Wer darf wählen?
Alle Deutschen und Staatsangehörigen der restlichen EU-Länder, die mindestens 16 Jahre alt und seit mehr als 37 Tagen im jeweiligen Landkreis gemeldet sind, können wählen gehen. Sie dürfen nur nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. (hier klicken)
Wie wird gewählt?
Jeder Wähler hat eine Stimme. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Zur Stimmabgabe sollten die Wahlbenachrichtigung und ein Lichtbildausweis mitgebracht werden – Personalausweis, Führerschein oder Reisepass. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer hat die Wahl gewonnen?
Wenn am Sonntag kein Kandidat/keine Kandidatin die absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen bekommt, gibt es am 10. Juni eine Stichwahl jeweils zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten/Kandidatinnen.
Wofür sind Landräte zuständig?
Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landkreises. Er leitet die Verwaltung und ist für die Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich. Die Aufgaben im Detail – hier
Wie lang ist die Amtszeit?
Die Amtszeit der Landräte in MV beträgt mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung der Landkreise bestimmt. Festgehalten ist das in der Kommunalverfassung §116 (2) – Details: hier
Welche Wahlen finden noch statt?
In Ludwigslust, Anklam und Ahrenshagen-Daskow werden Bürgermeister gewählt. In Greifswald wird zudem ein Bürgerentscheid zur Zukunft bzw. zum Verkauf einer Grünfläche am Museumshafen durchgeführt (Infos: hier)
Wer berichtet am Sonntag?
Ostsee-Zeitung, SVZ, Nordkurier aktuell in ihren Online-Diensten und am Montag mit allen Ergebnissen und Hintergründen. Antenne MV und Ostseewelle in ihren Nachrichten. NDR 1 Radio MV zum Beispiel ab 20:15 Uhr im Forum zu den Landratswahlen. Und das Nordmagazin ab 19.30 Uhr im dritten Programm.