Der Landtag…
…hat 71 Abgeordnete.
In den 36 Wahlkreisen des Landes wird je ein Direktkandidat mit den Erststimmen gewählt. 35 Abgeordnete kommen über die Landeslisten der Parteien in den Landtag – über die Zweitstimmen also. Diese Zweitstimmen sind auch entscheidend für das Kräfteverhältnis der Parteien. Nach ihrer Anzahl wird die Verteilung aller 71 Sitze im Landtag berechnet. 2016 gab es folgendes Ergebnis: SPD 26 Sitze, AfD 18, CDU 16, Die Linke 11. Inzwischen hat der Landtag fünf Fraktionen: Im Herbst 2017 hatten vier Abgeordnete die AfD-Fraktion verlassen und eine eigene Fraktion – die BMV – gegründet. Hinzu kommt ein fraktionsloser Abgeordneter. Auch er war im Sommer 2017 aus der AfD-Fraktion ausgetreten.
…entscheidet über die Gesetze des Landes.
Mecklenburg-Vorpommern bestimmt selbst über Bereiche wie Kultur, Polizei und Schule. Über Bereiche, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen. Gesetzentwürfe können auf drei Wegen in den Landtag eingebracht werden: durch die Regierung, aus der Mitte des Landtages, direkt aus dem Volk, zum Beispiel durch Volksentscheide. Entwürfe werden mindestens zweimal beraten (erste und zweite Lesung). In der Regel werden Anträge nach der ersten Lesung in die Fachausschüsse überwiesen. In der Schlussabstimmung kann der Landtag entscheiden, ob er den Gesetzentwurf annimmt oder ablehnt.
…entscheidet über die Finanzen des Landes.
Die Haushaltsdebatten zählen zur Königsdisziplin des Landtages. Mehr als zehn Stunden hat die letzte Debatte im Dezember 2017 gedauert, bevor der Doppelhaushalt 2018/2019 beschlossen werden konnte. Er sieht Ausgaben in Höhe von jährlich mehr als ácht Milliarden Euro vor. Das ist so viel Geld wie noch nie. Neue Schulden sollen nicht gemacht werden. Ein halbes Jahr hat die Regierung am Haushaltsplan gearbeitet, ein weiteres halbes Jahr der Landtag. Die Abgeordneten stellten mehr als 200 Anträge.
…kontrolliert die Arbeit von Regierung und Verwaltung.
Der Landtag darf Fragen stellen und Auskünfte einholen. Festgelegt ist das in der Verfassung des Landes. Die Landesregierung hat eine umfassende Informationspflicht. Zudem kann der Landtag bei möglichen Missständen in Regierung und Verwaltung einen Untersuchungsausschuss einrichten. Es gibt einen Petitionsausschuss und einen Bürgerbeauftragten. An beide können sich Bürger mit Bitten und Beschwerden richten.
…wählt die Ministerpräsidentin.
Und zwar in geheimer Abstimmung und mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Gewählt worden sind bislang: Alfred Gomolka (CDU, 1990), Berndt Seite (CDU, 1992), Harald Ringstorff (SPD, 1998), Erwin Sellering (SPD, 2008) und Manuela Schwesig (SPD, 2017). Sie übernahm das Amt acht Monate nach der Wiederwahl von Erwin Sellering, nachdem dieser aus gesundheitlichen Gründen als Ministerpräsident zurückgetreten war.
…trat am 26. Oktober 1990 erstmals zusammen.
Also genau 12 Tage nach der ersten Landtagswahl und 23 Tage nach der Wiedervereinigung Deutschlands.
…wurde 2016 zum siebten Mal gewählt.
Gewählt wurde 1990, 1994, 1998, 2002 und 2006 im Vier-Jahres-Rhythmus. Seither sind es fünf Jahre. Diese Wahlperiode gilt – mit Ausnahme von Bremen – in allen Bundesländern. 2016 wurde am 4. September gewählt.
…tagt öffentlich.
Im Normalfall steht jeden Monat eine zwei- oder dreitägige Sitzungswoche an. Ferienzeiten können diesen Rhythmus jedoch verschieben. Die Landtagssitzungen sind öffentlich. Weil das Interesse an Plenarsitzungen hoch ist, die Zuschauerplätze aber begrenzt sind, sollten sich Besucher vorher beim Besucherdienst anmelden.