Bundestag nimmt seine Arbeit auf

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Ein Blick in die konstituierende Sitzung Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde

Vier Wochen nach der Wahl ist der Bundestag in seine neue Legislaturperiode gestartet. Die Abgeordneten trafen sich heute zu ihrer ersten Sitzung in Berlin – und wählten Wolfgang Schäuble zum neuen Bundestagspräsidenten.

Konstituierende Sitzung – so heißt die erste Sitzung, in der das neu gewählte Parlament zusammenkommt. Politische Diskussionen über Gesetze oder Anträge stehen dabei aber noch nicht auf der Tagesordnung. In dieser ersten Sitzung wählen die Abgeordneten den Bundestagspräsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Und sie legen die Geschäftsordnung fest. Die Geschäftsordnung – das sind die parlamentarischen Spielregeln, die sich der Bundestag gibt. Darin sind alle Details der parlamentarischen Arbeit geregelt; zum Beispiel, wie viel Redezeit die Fraktionen bei Debatten erhalten oder wie sich Ausschüsse zusammensetzen.

Wolfgang Schäuble ist neuer Bundestagspräsident. Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde

Traditionell stellt die größte Fraktion den Bundestagspräsidenten. Die CDU/CSU hatte den bisherigen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für das Amt nominiert. 501 Abgeordnete stimmten in geheimer Wahl für ihn, 173 gegen ihn, 30 enthielten sich. Einen Gegenkandidaten gab es nicht. Insgesamt waren 704 gültige Stimmen abgegeben worden. Wolfgang Schäuble folgt auf Norbert Lammert.

Der Bundestagspräsident ist der oberste Repräsentant des Bundestags. Er vertritt den Bundestag nach innen und nach außen, zum Beispiel auf Staatsempfängen oder bei wichtigen politischen oder gesellschaftlichen Anlässen. Dabei agiert er – auch wenn er einer Partei angehört – neutral und unparteiisch.

Vor der ersten Sitzung war im Plenarsaal Stühlerücken angesagt: Damit die 709 Abgeordneten Platz haben, mussten Handwerker neue Sitze einbauen. Der vorhergehende Bundestag hatte zuletzt 630 Mitglieder. Foto: Deutscher Bundestag/Achim Melde

Protokollarisch gesehen hat der Bundestagspräsident nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Amt im Staat inne. Seine wohl bekannteste Aufgabe ist es, die Parlamentssitzungen zu leiten: Er eröffnet und schließt die Sitzungen, ruft die Tagesordnungspunkte auf, erteilt den Rednern das Wort – und kann es ihnen auch wieder entziehen. Als Bundestagspräsident steht er außerdem an der Spitze der Bundestagsverwaltung, ist also oberster Dienstherr der Mitarbeiter des Bundestages.

Alle weiteren Gremien des Bundestages, beispielsweise die Ausschüsse, können sich erst bilden, wenn die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sind.

Der neue Bundestag muss spätestens 30 Tage nach der Wahl das erste Mal zusammenkommen. So steht es im Grundgesetz.

Gewusst? Wenn sich der Bundestag konstituiert, bleibt die Regierungsbank traditionell leer. Denn: Die Regierung ist nur noch geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung gebildet ist. Regierungsmitglieder, die gleichzeitig auch Mitglieder des Bundestages sind, nehmen dann in den Reihen ihrer Fraktion Platz.

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