Fünf Bürgermeisterwahlen in MV 2017

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Am Sonntag wurde der neue Bundestag gewählt. In fünf Städten und Gemeinden von MV war das aber nicht die einzige Entscheidung an diesem Tag. Gewählt wurden neue Bürgermeister.

Güstrow: Hier verteidigte der parteilose Bürgermeister Arne Schuldt sein Amt gegen Herausforderer Kevin Sell. Schuldt kam auf 73,6 Prozent, Sell auf 26,4 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 63,9 Prozent (hier das Ergebnis im Detail).

Kühlungsborn: Fünf Kandidaten gab es im Ostseebad Kühlungsborn. In 14 Tagen kommt es zu einer Stichwahl zwischen den Einzelbewerbern Rüdiger Kozian (35,4 Prozent) und Peter Menzel (33,5 Prozent).

Laage: Auch hier steht eine Stichwahl an – und zwar zwischen Kathrin Röwert (CDU/40,8 Prozent) und Holger Anders (FDP/25,5 Prozent).

Feldberger Seenlandschaft: Hier gelang Amtsinhaberin Constance Lindheimer (SPD) die Wiederwahl. Sie setzte sich mit 54,6 Prozent der Stimmen gegen zwei Gegenkandidaten durch.

Neukloster: Frank Meier bleibt Bürgermeister. Er war der einzige Kandidat und erhielt knapp 82 Prozent der Stimmen.

Hintergrund

Wie werden Bürgermeister gewählt?

Bürgermeister in hauptamtlich verwalteten Gemeinden (wie Laage) und die Landräte werden für eine Amtszeit von sieben, acht oder neun Jahren direkt gewählt. Ihre Amtszeit hängt von der Regelung in ihrer Kommune ab. Dadurch finden diese Wahlen meist zeitlich getrennt von den Wahlen zu den Kreistagen und Stadtvertretungen statt. Dagegen bekleiden die Bürgermeister in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden, also jenen mit weniger als 5.000 Einwohnern (zum Vergleich zum Beispiel Laage: 5.404 Einwohner am Stichtag 31.12.2015), ihr Amt für fünf Jahre. Sie werden stets zusammen mit den Gemeindevertretungen gewählt und sind von Amts wegen gleichzeitig Mitglied des Gemeinderats. Für ihre Arbeit erhalten sie nur eine Aufwandsentschädigung.

Der Wahlmodus ist bei allen drei Wahlen derselbe: Der Wähler hat nur eine Stimme, die er einem Kandidaten geben kann. Um ins Amt gewählt zu werden, benötigt der Kandidat über die Hälfte aller gültigen Stimmen. Erreicht kein Kandidat einen Stimmenanteil von mehr als 50 Prozent, findet 14 Tage später eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern statt. Gewählt ist der Kandidat, der die meisten Stimmen bekommt. Bewerber müssen jünger als 60 Jahre sein. Eine Ausnahme gilt für Amtsinhaber. Stellen sie sich  zur Wiederwahl, dürfen sie nicht älter als 64 Jahre alt sein.

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