Wie viele Kreuze darf ich machen?

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Auf der linken Seite des Stimmzettels wählt man mit der Erststimme seine Direktkandidatin/seinen Direktkandidaten aus dem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme – auf dem Stimmzettel rechts – wird die Landesliste einer Partei gewählt.

Wer die meisten Erstimmen erhält, gewinnt das Direktmandat. (Hier alle Kandidaten aus MV) Da es insgesamt 299 Wahlkreise gibt (in MV sind es sechs), können sich auch ebenso viele Abgeordnete über die Erststimme ihren Platz im Bundestag sichern. Durch dieses Prinzip wird sichergestellt, dass dort jede Region vertreten ist.

Die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und ist somit die wichtigere Stimme. (Hier die Stimmzettel für MV) Vereinfacht gesagt: Hat eine Partei z.B. 30 Prozent der Zweitstimmen gewonnen, bekommt sie im Regelfall auch mindestens 30 Prozent der mindestens 598 Sitze (Infos zu Überhang- und Ausgleichsmandaten: hier). Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei. Auf der festgelegten Liste sind die Kandidaten vermerkt, die für diese Partei in den Bundestag einziehen sollen. Entscheidend ist dabei die Reihenfolge.

Wie verhalten sich Erst- und Zweitstimme zueinander?

Die Zweitstimme bestimmt die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also wie viele Sitze eine Partei insgesamt sowie je nach Bundesland erhält. Diese Sitze werden zunächst mit den gewählten Direktkandidaten besetzt. Erst danach folgen die Kandidaten der Landeslisten.

Dabei kann es auch vorkommen, dass gar kein Kandidat über die Landeslisten in den Bundestag kommt. Das tritt ein, wenn eine Partei bereits so viele Direktmandate gewonnen hat, wie ihr Sitze zustehen. Zur Bundestagswahl 2013 war das bei der CDU in MV der Fall. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate als ihr Sitze zustehen, ziehen diese Kandidaten als Überhangmandate ins Parlament.