Bundestagswahl 2017: 6 aus 299 Wahlkreise liegen in MV

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Welche Orte zu welchem Wahlkreis gehören? Einfach auf die Karte klicken… © Statistisches Amt MV • Die Landeswahlleiterin • 03.04.2017

Was ist ein Wahlkreis?

Der Deutsche Bundestag besteht aus mindestens 598 Abgeordneten. 299 von ihnen erhalten ihr Mandat ausgehend von den Zweitstimmen über die Landesliste ihrer Partei. Die anderen 299 Abgeordneten werden mit der Erststimme direkt gewählt. Und dazu braucht es Wahlkreise – regionale Gebiete also, in denen Politiker gegeneinander antreten. Jede Partei kann für jeden Wahlkreis einen Direktkandidaten aufstellen. Folglich stehen in jedem Wahlkreis andere Namen auf dem Wahlzettel. Die Person, die am Ende die meisten Erststimmen erhält, zieht dann direkt in den Bundestag ein. Für eine bessere Organisation der Wahl – zum Beispiel für kurze Wege zu den Wahllokalen und eine zügige Auszählung der Stimmen – sind die Wahlkreise noch einmal in Wahlbezirke unterteilt.

Wonach richtet sich die Anzahl der Wahlkreise je Bundesland?

Sie hängt von der Anzahl der deutschen Bevölkerung ab und wird mit einem komplizierten Schlüssel, dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren, berechnet. Unterm Strich sind die Wahlkreise so aufgeteilt, dass in jedem ungefähr gleich viele Menschen leben. Im Durchschnitt umfasst diesmal jeder etwa 247.000 Einwohner. Ausländer bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.

Sind Wahlkreise starre Gebilde?

Nein. Sie können sich verändern. Zum Beispiel, wenn sich die Einwohnerzahlen so entwickeln, dass in einem Wahlkreis deutlich mehr oder weniger Menschen als im Durchschnitt leben. Bei Abweichungen ab 15 Prozent können, ab 25 Prozent müssen Wahlkreise neu abgegrenzt werden.

Die Entwicklung der Bevölkerung kann auch dazu führen, dass Bundesländer einen Wahlkreis hinzugewinnen oder verlieren. Aktuell musste Thüringen einen an Bayern abgeben. Auch Mecklenburg-Vorpommern hatte bei Bundestagswahlen nicht immer sechs Wahlkreise. Von 1990 bis 2002 waren es neun, 2005 und 2009 sieben.

Nicht zuletzt können Eingemeindungen oder Zusammenschlüsse von Gemeinden dazu führen, dass Wahlkreisgrenzen angepasst werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist das laut Bundeswahlleiter in den Wahlkreisen 12 und 13 der Fall.

Wer legt die Abgrenzungen fest?

Das obliegt der Wahlkreiskommission. Sie besteht aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf weiteren Mitgliedern. Sie prüft, wie sich die Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet verändert haben und wie sich das auf die Wahlkreise auswirkt. Änderungsvorschläge leitet sie dem Bundesinnenminister weiter. Am Ende trifft der Bundestag allein die Entscheidung über Änderungen der Wahlkreiseinteilung durch Bundesgesetz.

In welche Wahlkreise ist Mecklenburg-Vorpommern unterteilt?

Die Nummerierung der Wahlkreise erfolgt in der Reihenfolge der Bundesländer von Norden nach Süden. Mecklenburg-Vorpommern sortiert sich deshalb an zweiter Stelle hinter Schleswig-Holstein ein.

Warum ergeben 299 Wahlkreise plus 299 Listenmandate mehr als 598 Bundestagsabgeordnete?

Das liegt an den Überhang- und Ausgleichsmandaten, die im Ergebnis der Wahl entstehen können. Wer die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis holt, zieht automatisch in den Bundestag ein. Dadurch kommt es vor, dass eine Partei mehr Direktkandidaten nach Berlin entsenden kann, als ihr – ausgehend von den Zweitstimmen – Sitze im Bundestag zustehen. Weil das jedoch die Sitzverteilung im Vergleich zum prozentualen Wahlergebnis verzerren könnte, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Das sieht das 2013 geänderte Wahlrecht vor. (Im Detail erklärt: hier)

Die CDU profitiert derzeit mit 13 zusätzlichen Mandaten von dieser Regelung (vier Ausgleichsmandate in Nordrhein-Westfalen, drei in Niedersachsen, je eines in Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Sachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz). Die SPD erhält zehn Ausgleichsmandate (vier in Nordrhein-Westfalen, drei in Niedersachsen und je eines in Schleswig-Holstein, Berlin, Hessen und Baden-Württemberg bei gleichzeitigem rechnerischen Verlust eines Mandats in Bayern). Die vier Ausgleichsmandate der Linken verteilen sich auf Niedersachsen, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die beiden Ausgleichsmandate der Grünen entfallen auf Nordrhein-Westfalen und das Saarland (Der Überblick: hier).

Durch vier Überhangmandate für die CDU (in Brandenburg, in Sachsen-Anhalt, in Thüringen und im Saarland) und die insgesamt 29 Ausgleichsmandate erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag von 598 auf 631*. Für den neuen Bundestag werden sogar deutlich mehr erwartet: Ziehen mit der AfD und FDP zwei weitere Parteien ein, könnten es 750 oder noch mehr Abgeordnete sein. Es gibt zwar Bestrebungen, das Wahlrecht zu ändern und die Anzahl der Abgeordneten zu deckeln; der Bundestag hat dazu aber bislang keine Einigkeit erzielt.

* Inzwischen sind es nur noch 630 Abgeordnete. Im Herbst 2015 gab Katherina Reiche ihr Bundestagsmandat auf. Sie saß aus Brandenburg für die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Dieser Sitz wurde nicht nachbesetzt, weil die brandenburgische Landesliste bereits erschöpft war.

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