Sie warten auf die Wahlbenachrichtigung?

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Dann müssen Sie sich noch ein bisschen gedulden. Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Regel 4 bis 6 Wochen vor der Bundestagswahl verschickt, spätestens jedoch bis zum 21. Tag vor dem Wahlsonntag (24. September 2017). Geregelt ist das in der Bundeswahlordnung (hier). Wer jetzt also in die Ferien fährt, der verpasst keine Frist und kann später immer noch Briefwahlunterlagen beantragen.

Was ist eine Wahlbenachrichtigung?

Mit der Wahlbenachrichtigung wird man darüber informiert, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Schreiben enthält Angaben:

  • zum Wahltag
  • zur Wahlzeit
  • zum Ort des Wahlraumes (und ob dieser barrierefrei zu erreichen ist)
  • zum Beantragen eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können.

Und wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

„Ist Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrer Gemeinde zu klären, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden”, sagt der Bundeswahlleiter. „Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde einzusehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen.”

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