Direkte Wahl der Landräte und Bürgermeister
Bürgermeister in hauptamtlich verwalteten Gemeinden und die Landräte werden für eine Amtszeit von sieben, acht oder neun Jahren direkt gewählt. Ihre Amtszeit hängt von der Regelung in ihrer Kommune ab. Dadurch finden diese Wahlen meist zeitlich getrennt von den Wahlen zu den Kreistagen und Stadtvertretungen statt. Dagegen bekleiden die Bürgermeister in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden, also jenen mit weniger als 5.000 Einwohnern, ihr Amt für fünf Jahre. Sie werden stets zusammen mit den Gemeindevertretungen gewählt, und sind von Amts wegen gleichzeitig Mitglied des Gemeinderats. Für ihre Arbeit erhalten sie nur eine Aufwandsentschädigung.
Der Wahlmodus ist bei allen drei Wahlen derselbe: Der Wähler hat nur eine Stimme, die er einem Kandidaten geben kann. Um ins Amt gewählt zu werden, benötigt der Kandidat über die Hälfte aller gültigen Stimmen. Erreicht kein Kandidat einen Stimmenanteil von mehr als 50 Prozent, findet 14 Tage später eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern statt. Gewählt ist der Kandidat, der die meisten Stimmen bekommt. Bewerber müssen jünger als 60 Jahre sein. Eine Ausnahme gilt für Amtsinhaber. Stellen sie sich zur Wiederwahl, dürfen sie nicht älter als 64 Jahre alt sein.
Direkt gewählte Bürgermeister können von der Bevölkerung abgewählt werden. Hierfür ist zunächst ein Beschluss der Gemeindevertretung notwendig. Eine Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder muss diesem zustimmen. Beim darauf folgenden Bürgerentscheid ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der gültigen Stimmen notwendig, die gleichzeitig einem Drittel aller Stimmberechtigten entsprechen muss.
Direktwahl der Bürgermeister und Landräte – Ein Mehr an Demokratie?
Die Einführung der Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte wurde im Jahr 2000 vom Landtag beschlossen. Zuvor wurden diese durch die Gemeindevertretungen beziehungsweise Kreistage gewählt. Man erhoffte sich, die Bürger würden dadurch stärker zur politischen Teilhabe animiert und sich stärker mit ihrer Stadt identifizieren. Außerdem sollte der Einfluss der Parteipolitik in der Kommunalpolitik geschwächt werden.
Eine Bilanz der bisherigen Direktwahlen fällt eher ernüchternd aus. Entgegen den Erwartungen ist das Interesse der Wähler an den Wahlen meist nur gering ausgeprägt. Problematisch ist zudem, dass Stadtvertretungen und direkt gewählte Bürgermeister häufiger um Kompetenzen streiten, weil sich beide Seiten als demokratisch legitimiert ansehen. Dies hat mancherorts dazu geführt, dass politische Entscheidungen blockiert wurden. Das fehlende Recht der Kommunalparlamente, die Verwaltungschefs zu wählen und abzuwählen, erschwert in der Praxis in den Vertretungen auch die Suche nach Kompromissen. Einige Bundesländer haben deshalb die kommunalen Direktwahlen ganz oder teilweise wieder abgeschafft.