Quorum

Vom / Landeskunde, Landtag, Landtagswahlen

Wird vor allem im Rahmen von Volksentscheiden genannt. Das Quorum ist dabei die notwendige Anzahl von Stimmen, die erreicht werden muss, damit ein Begehren erfolgreich ist. In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Hürden für direkte Demokratie gerade erst gesenkt. Künftig sind nicht mehr 120.000 Unterschriften nötig, sondern nur noch 100.000. Lehnt der Landtag das Begehren ab, dann kommt es zum Volksentscheid. Und der wiederum ist bereits angenommen, wenn die Mehrheit der Teilnehmer dafür ist und wenn diese Mehrheit einem Viertel aller Wahlberechtigten entspricht (bisher ein Drittel).

Unter Quorum bei Wahlen versteht man vor allem eine „Mindestwahlbeteiligung“. In MV gibt es eine solche Regelung jedoch nicht.

 

 

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