Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen unterbreiten die künftigen Regierungspartner dem Landtag einen Vorschlag zur Wahl der Ministerpräsidentin.
Diese/r wird dann ohne Aussprache gewählt. Hierfür ist die absolute Mehrheit, also 36 Stimmen, notwendig. An dieser Stelle zeigt sich zum ersten Mal, ob die Regierung über eine verlässliche Mehrheit verfügt. Die Wahl des Ministerpräsidenten / der Ministerpräsidentin muss spätestens vier Wochen nach Konstituierung des Landtages erfolgen. Insofern bleiben den Parteien ca. acht Wochen, um einen Koalitionsvertrag auszuhandeln.
Nach seiner / ihrer Wahl ernennt der Ministerpräsident / die Ministerpräsidentin umgehend, entsprechend der Absprachen im Koalitionsvertrag, die Minister. Die Regierungsbildung ist damit abgeschlossen, die neue Regierung im Amt.