Koalitionsverhandlungen: Wie geht es nach der Wahl weiter?

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Sofort nach der Wahl analysieren die Parteien das Wahlergebnis und beraten über die Möglichkeiten der Regierungsbildung.

Normalerweise ist hierfür eine Koalitionsregierung aus mindestens zwei Parteien notwendig, die zusammen über eine Mehrheit im Parlament verfügt. Nur selten kann eine Partei die absolute Mehrheit erringen und somit ohne einen Koalitionspartner regieren. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies noch nicht vorgekommen.

Eine Regierungsbildung ist in der Regel nur dann möglich, wenn die künftigen Regierungsfraktionen eine Mandatsmehrheit im Landtag garantieren können. Hierbei muss nicht unbedingt die größte Fraktion beteiligt sein, denn zwei kleinere Parteien können zusammen auch über eine Mehrheit verfügen. Theoretisch ist auch die Bildung einer Minderheitsregierung denkbar. Allerdings ist dieser Fall eher selten, da derartige Regierungen auf wechselnde Mehrheiten oder die Tolerierung durch eine weitere Partei angewiesen sind.

Sondierungsgespräche, Koalitionsverhandlungen, Koalitionsvertrag

Oftmals ist sehr schnell nach der Wahl klar, welche Koalitionsmöglichkeiten es gibt und welche von vornherein aus rechnerischen oder inhaltlichen Gründen ausscheiden. Dann werden umgehend Koalitionsverhandlungen zwischen den potentiellen Regierungsparteien vereinbart.

Wenn die Lage unübersichtlicher sein sollte, gibt es sogenannte Sondierungsgespräche. Darin lotet die Partei des voraussichtlichen Ministerpräsidenten in Gesprächen mit mehreren Parteien aus, ob und inwieweit eine gemeinsame Regierungsbildung grundsätzlich möglich ist. Am Ende dieser Sondierungsgespräche steht dann die Entscheidung, mit welcher Partei offizielle Koalitionsverhandlungen geführt werden.

Bei den Koalitionsverhandlungen einigen sich die Partner auf ein gemeinsames Regierungsprogramm, das im Laufe der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden in dem sogenannten Koalitionsvertrag festgehalten.

Im Koalitionsausschuss werden Unstimmigkeiten besprochen

Der Koalitionsvertrag ist enorm wichtig, da er die Geschäftsgrundlage der künftigen Landesregierung ist. Zu beachten ist aber, dass der Vertrag zwar eine große politische Bedeutung hat, jedoch keine rechtliche Relevanz wie z.B. ein Gesetz oder die Landesverfassung besitzt und insofern auch nicht vor Gericht „einklagbar“ ist. Der Koalitionsvertrag sollte möglichst eindeutig formuliert sein, damit nicht unterschiedliche Interpretationen des Vertrages während der Legislaturperiode zu Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung führen.

Eine wichtige Funktion innerhalb der neuen Regierung kommt deshalb dem Koalitionsausschuss zu, in dem Unstimmigkeiten, Probleme und Konflikte zwischen den Koalitionspartnern besprochen, geregelt und beigelegt werden. Dem Koalitionsausschuss gehören daher zumeist die wichtigsten Führungspersönlichkeiten (u.a. der Ministerpräsident, einige Minister sowie die Partei- und Fraktionsvorsitzenden) der beiden Parteien an.

Im Koalitionsvertrag wird zumeist der Zuschnitt der Ministerien geregelt

Zentrale Bestandteile eines Koalitionsvertrages sind auch Vereinbarungen über die personelle Besetzung sowie über den organisatorischen Zuschnitt der einzelnen Ministerien. Laut Landesverfassung (LVerf-MV, Art. 43) ernennt zwar der Ministerpräsident die Minister, in der Praxis bestimmen jedoch die Koalitionsparteien „ihre“ Minister weitgehend selbst. Der Ministerpräsident kann die Personalauswahl seines Koalitionspartners nur mittelbar beeinflussen. Bei der Besetzung der Ministerposten spielt neben der Eignung der Kandidaten auch der innerparteiliche Proporz nach Region, Geschlecht oder innerparteilichen Strömungen eine wichtige Rolle. Auch die Besetzung anderer wichtiger Ämter wird in den Koalitionsgesprächen ausgehandelt.

Obwohl in der Geschäftsordnung der Landesregierung die Organisationshoheit des Ministerpräsidenten (GOLR § 1, Abs. 5) verankert ist, wird schon im Koalitionsvertrag zumeist klar geregelt, welchen Zuschnitt die Ministerien erhalten sollen, also aus welchen einzelnen Organisationseinheiten (z.B. Landesämter, Abteilungen, Referate) sich diese zusammensetzen.

Insofern ergibt sich durchaus ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen der durch die Verfassung vorgesehenen, starken Rolle des Ministerpräsidenten – insbesondere aufgrund seiner Richtlinienkompetenz – und dem tatsächlichen Funktionieren der Regierungsbildung.

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