Alle betreffenden Kandidaten erhalten, wenn das amtliche Endergebnis feststeht, zunächst erst einmal Post. Die Direktkandidaten vom Kreis- oder Gemeindewahlleiter. Diejenigen, die über die Liste einziehen, von der Landeswahlleiterin. Darin steht dann schwarz auf weiß, dass sie in den Landtag gewählt wurden. Im nächsten Schritt haben die Angeschriebenen eine Woche Zeit mitzuteilen, falls sie die Wahl nicht annehmen wollen. Wer auf sein Mandat verzichtet, kann das nicht wieder rückgängig machen. Wer es annimmt, erwirbt es mit der konstituierenden Sitzung am 4. Oktober, so Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes.