Drei Wahlen zum Landtag, Bundestag und die Kommunalwahlen

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Bundestags-, Europa- und Kommunalwahlen. Wann wird gewählt? Worüber wird entschieden?

1. Bundestagswahlen

Anders als die Landtagswahlen finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag alle vier Jahre statt. Das Wahlsystem entspricht im Großen und Ganzen dem der Landtagswahl. Lediglich das technische Verfahren zur Umrechnung der Stimmen in Mandate weicht vom Landeswahlrecht ab und ist zudem äußerst kompliziert. Außerdem gibt es keine Ausgleichsmandate, falls Überhangmandate anfallen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es sechs Bundestagswahlkreise, in denen sechs Kandidaten direkt in den Bundestag gewählt werden. Die Anzahl der Abgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern insgesamt kann je nach Wahlbeteiligung und Wahlergebnissen schwanken. In der 18. Legislaturperiode (2013-2017) entsendeten die Wähler 13 Parlamentarier in den Bundestag.

Die Ergebnisse der Bundestagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern unterschieden sich lange Zeit kaum von denen der Landtagswahlen. Dies lag nicht zuletzt daran, dass 1994 bis 2002 beide Wahlen am selben Tag stattfanden. Seitdem werden größere Abweichungen sichtbar. 2009 und 2013 wurde im Gegensatz zum Kräfteverhältnis im Landtag jeweils die CDU stärkste Partei, zudem erzielte Die Linke mehr Stimmen als die SPD.

2. Wahlen zum Europäischen Parlament

Alle fünf Jahre können auch die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns die 96 deutschen der insgesamt 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg (Frankreich) wählen. Hierfür stellen die Parteien Bundeslisten mit ihren Kandidaten auf, nur CDU und CSU treten in jedem Land mit separaten Listen zur Wahl an. Jeder Bürger hat eine Stimme, mit der er eine Partei wählen kann. Im Gegensatz zu Bundes- oder Landtagswahlen gibt es seit 2014 keine Fünf-Prozent-Hürde mehr.

Da die meisten Landesverbände der Parteien größer sind und über mehr Delegiertenstimmen verfügen, haben es kleine Verbände wie in Mecklenburg-Vorpommern meist schwer, eigene Kandidaten nach Straßburg zu entsenden – zumal insgesamt verhältnismäßig wenige deutsche Mandate zu vergeben sind. 2014 wurden drei Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern gewählt: Werner Kuhn (CDU), Iris Hoffmann (SPD) sowie Arne Gericke (Familienpartei). Letzterer profitierte von der Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde. Die übrigen Parteien haben zumeist Abgeordnete aus anderen Bundesländern beauftragt, die Interessen Mecklenburg-Vorpommerns im Parlament zu vertreten. So haben Reinhard Bütikofer (Bündnis 90/Die Grünen) und Helmut Scholz (Die Linke) ebenfalls Wahlkreisbüros im Land eröffnet.

Im Vergleich zu anderen Wahlen finden die Wahlen zum Europäischen Parlament erfahrungsgemäß das geringste Interesse. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die europäische politische Ebene vielen Bürgern als „zu weit weg“ erscheint. Dabei hat die politische Bedeutung des Parlaments in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Da in Mecklenburg-Vorpommern die Europawahlen bislang immer zusammen mit den Kommunalwahlen stattfanden, fiel die Wahlbeteiligung jedoch meist höher aus als in anderen Bundesländern. Entgegen der Landtags- und Bundestagswahlergebnisse wurde bislang stets die CDU stärkste Partei in Mecklenburg-Vorpommern, die SPD hingegen mit Ausnahme der Wahl 2014 hinter der Linken (früher PDS) immer drittstärkste Kraft.

3. Kommunalwahlen

Die Bürgerinnen und Bürger wählen alle fünf Jahre in ihrer Gemeinde oder Stadt eine Gemeinde- beziehungsweise Stadtvertretung. In den Hansestädten heißt diese auch Bürgerschaft. Die Größe der Gemeindevertretungen hängt von der Einwohnerzahl ab, und kann zwischen sieben (bei unter 500 Einwohnern) und 53 (bei mehr als 150.000 Einwohnern) betragen.

Auch die Zahl der Kreistagssitze hängt von der Größe der Bevölkerung und der Fläche ab. Generell ist ihre Zahl bei bis zu 175.000 Einwohnern auf 61 festgesetzt. Wohnen mehr Menschen in einem Landkreis, so sind dort 69 Mandate zu vergeben. Große Kreise mit mehr als 4.000 Quadratkilometern Fläche erhalten zusätzlich acht Sitze. Dies trifft für die Mecklenburgische Seenplatte und den Kreis Ludwigslust-Parchim zu, deren Kreistage 77 Sitze umfassen.

Im Unterschied zur Landtags- oder Bundestagswahl sind bei Kommunalwahlen alle Bürger wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 37 Tagen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in dem betreffenden Kreis beziehungsweise der Gemeinde haben. Dazu zählen auch Bürger aus den Staaten der Europäischen Union. Für das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit sich zur Wahl zu stellen, ist dagegen die deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zudem muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Im Gegensatz zur Landtagswahl dürfen bei Kommunalwahlen neben Parteien und Einzelbewerbern auch lose organisierte Wählergemeinschaften antreten.

Die Landkreise sowie die größeren Städte und Gemeinden sind in der Regel in mehrere Wahlbereiche aufgeteilt. In jedem Wahlbereich treten die Parteien oder Wählergemeinschaften in der Regel mit unterschiedlichen Wahlvorschlägen an, also mit jeweils anderen Kandidaten. Dies soll dafür sorgen, dass die Mandate lokal ausgewogen verteilt werden. Allerdings werden bekannte Kandidaten, für die sich die Parteien viele Stimmen erhoffen, zumeist in allen Wahlbereichen aufgestellt. Sie können jedoch nur das Mandat eines Wahlbereichs wahrnehmen. Gegebenenfalls rücken in anderen Wahlbereichen andere Kandidaten der selben Partei nach.

Der Wähler verfügt über drei Stimmen, die beliebig auf die verschiedenen Wahlvorschläge verteilt werden können (Panaschieren). Man kann einem Kandidaten auch zwei oder alle drei Stimmen geben (Kumulieren). Die Sitzverteilung erfolgt dann nach dem so genannten Hare/Niemeyer-Verfahren, genau wie bei der Landtagswahl. Im Gegensatz zu den Bundes- und Landtagswahlen gilt für die Kommunalwahlen keine Sperrklausel. Alle Stimmen werden also bei der Berechnung der Mandate berücksichtigt.

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