Zwei Kreuze dürfen die Wähler auf dem Wahlschein von Bundes- und Landtagswahlen abgeben: Eines für die Erststimme, eines für die Zweitstimme. Aber muss das Kreuz ein Kreuz sein? Nicht unbedingt. Wichtig ist, dass der Wählerwille erkennbar wird. Auch ein Haken oder ein ausgemalter Kreis können anstelle des Kreuzes gesetzt werden. Ein Fragezeichen zeugt dagegen nicht gerade vom erkennbaren Wählerwillen.
Ein Stimmzettel wird übrigens ungültig, wenn ein Wähler mehr als ein Kreuz pro Spalte gesetzt hat, gar nichts angekreuzt hat oder nicht eindeutig zu erkennen ist, wo das Kreuz gesetzt wurde. Auch Hinweise oder Kommentare neben den Kandidaten lassen die Stimme ungültig werden. Und wie immer gilt im Wahlraum das Wahlgeheimnis: Also bitte unbeobachtet kreuzen. Dann den Stimmzettel so falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist, ab in die Wahlurne. Fertig.