Am 4. September findet die siebte Landtagswahl seit 1990 statt. Bis 2006 wurde alle vier Jahre gewählt, seitdem für fünf Jahre. Ging aus den ersten beiden Wahlen noch die CDU als stärkste Kraft hervor, liegt seit 1998 die SPD vorn. Nach dem CDU-FDP-Bündnis unter Ministerpräsident Alfred Gomolka (CDU) und einer Großen Koalition unter Berndt Seite (CDU) bildete Harald Ringstorff 1998 mit der PDS die erste rot-rote-Landesregierung in Deutschland, die erst 2006 von einer Großen Koalition abgelöst wurde.
Seitdem Ringstorff das Amt 2008 an Erwin Sellering übergab und die SPD auch 2011 die Wahl gewann, steht dieser als Ministerpräsident einer Großen Koalition vor. PDS/Linke waren stets drittstärkste Kraft im Bundesland, der NPD gelang 2006 der Sprung in den Landtag, den Grünen 2011, der FDP 1990 und 2006.
Die Beteiligung der Wähler an den Urnengängen nimmt ab. Nahmen bis 2002 noch regelmäßig 70 Prozent der Mecklenburger und Vorpommer ihr Wahlrecht wahr (Ein Grund für die hohe Beteiligung: Von 1994 bis 2002 fanden Landtags- und Bundestagswahlen gemeinsam statt), waren dies 2006 nur noch knapp 60 Prozent. 2011 sank der Wert auf 51,5 Prozent.
Nichts verpassen: Das Wahl-Abc bis hierher
A wie Abgeordnete
71. So viele Abgeordnete gibt es im Landtag. Und so viele Sitze werden am 4. September wieder vergeben. 36 direkt an die Wahlsieger aus den 36 Wahlkreisen. 35 an die Kandidaten auf den Landeslisten der Parteien. Wer wie viele Abgeordnete stellen darf? Das hängt vom Ergebnis der Zweitstimmen ab. Kandidaten für den Landtag müssen volljährig sein und seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern leben.
B wie Briefwahl
Wer am Wahlsonntag nicht da ist, kann Briefwahl beantragen. Dazu nutzt man am besten den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die in diesen Tagen zugestellt wird. Per Post kommen dann der Wahlschein, der Stimmzettel samt Umschlag und der Wahlbriefumschlag. Und so geht’s: Nach dem Wählen den Stimmzettel in den kleinen Umschlag legen und zukleben. Wahlschein unterschreiben, alles zusammen in den großen Umschlag packen und portofrei an die Wahlbehörde schicken.
C wie Computerwahl
Mag sein, dass es in Zukunft ganz normal sein wird, im Wahllokal per Computer zu wählen. Heute ist das nicht der Fall – was vor allem an der Vergangenheit liegt. Denn die bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzten Geräte haben nicht den Anforderungen des Grundgesetzes entsprochen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Wahl blieb gültig, die fast 2000 Computer aber wurden aus dem Verkehr gezogen. Die Technik war nicht ausgereift. Wann es normal sein wird, mit dem Computer zu wählen? Wenn die Geheimhaltung garantiert und die Ergebnisermittlung „vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis“ zu überprüfen ist.
D wie Direktkandidaten
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Auf der linken Seite des Stimmzettels wählt man mit der Erststimme seine Direktkandidatin oder seinen Direktkandidaten aus dem Wahlkreis. 36 Wahlkreise bedeuten 36 Abgeordnete. Um diese Sitze im Landtag bewerben sich 256 Frauen und Männer. Von den 17 Parteien, die zur Wahl am 4. September antreten, haben 12 Direktkandidaten aufgestellt.
E wie Einzelbewerber
Zur Wahl können Parteien und – in den Wahlkreisen – auch Einzelbewerber antreten. 7 haben sich in diesem Jahr aufstellen lassen. Allerdings ist es seit 1990 noch nie einem Einzelbewerber gelungen, seinen Wahlkreis zu gewinnen und in den Landtag einzuziehen. Beispiel von 2011: Bei der vergangenen Landtagswahl erhielten vier Kandidaten zusammen 1054 Stimmen. Gültige Erststimmen insgesamt: 680.684.
F wie Fraktionen
Um eine eigene Fraktion bilden zu können, benötigt man mindestens vier Landtagsabgeordnete (Artikel 25 Landesverfassung). In der Regel gehören diese der selben Partei an. Was Fraktionen dürfen? Zum Beispiel einen Vorschlag für ein neues Gesetz machen oder Anträge ins Parlament einbringen. Sie arbeiten unabhängig. Das Stärkeverhältnis der Fraktionen ist entscheidend u.a. für die Besetzung des Landtagpräsidiums und der Ausschüsse sowie bei der Festlegung der Redezeit im Plenum.
G wie Grundsätze
Landtagsabgeordnete werden in einer allgemeinen, freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Abstimmung gewählt. Das sind die Grundsätze.
Allgemein bedeutet, dass jeder Bürger wahlberechtigt ist und gewählt werden kann, der bei der Landtagswahl mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und am Wahltag seit mindestens drei Monaten in MV seinen Hauptwohnsitz hat.
Frei bedeutet, dass niemand zum Wählen gezwungen werden kann. Es gibt keine Wahlpflicht. Außerdem darf auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden, für eine bestimmte Partei zu stimmen.
Gleich heißt, dass alle Wähler die gleiche Anzahl Stimmen abgeben können und dass jede Stimme gleich viel wert ist.
Geheim bedeutet, dass sichergestellt werden muss, dass die Wähler ihre Stimme unbeobachtet abgeben können und auch hinterher niemand erfährt, für wen sie gestimmt haben.
Unmittelbar heißt, dass die Wähler die Kandidaten direkt wählen, d.h. ohne Zwischenstufe wie zum Beispiel durch Wahlmänner bei US-Präsidentschaftswahlen.
H wie Helfer
Für die Landtagswahl werden 13.300 Helfer in 1896 Wahlbezirken benötigt. 1300 in Rostock, mehr als 600 in Schwerin, 391 in Greifswald. Sie überprüfen die Wahlbenachrichtigungen, geben Stimmzettel aus und helfen mit, das Wahlergebnis festzustellen. Sie müssen unparteiisch sein und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wahlhelfer kann jeder Wahlberechtigte werden. Für den Einsatz gibt es eine Aufwandsentschädigung. Helfer werden von der jeweiligen Wahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Kandidaten, die sich freiwillig melden.
I wie Inkompatibilität
Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch dem Parlament angehören (Artikel 55), Kanzlerin und Bundesministern ist es nicht gestattet, ein besoldetes Amt, ein Gewerbe oder einen anderen Beruf auszuüben (Artikel 66). Das sind die Vorgaben des Grundgesetzes. Der Begriff dazu heißt Inkompatibilität. Diese soll der Gewaltenteilung Rechnung tragen, die Unabhängigkeit des Parlaments sichern und Interessenkonflikte möglichst ausschließen. Auch in der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern lässt sich eine Regelung finden: Artikel 41 (3). „Mitglieder der Landesregierung dürfen weder dem Deutschen Bundestag noch dem Europäischen Parlament oder dem Parlament eines anderen Landes angehören.”
J wie Juniorwahl
…ist Demokratie zum Üben. Die Juniorwahl gibt es seit 1999 und wird in Begleitung von Landtags- und Bundestagswahlen angeboten. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen Schüler von 84 Schulen teil. Die Juniorwahl macht Demokratie zum Schulfach und simuliert wirklichkeitsnah, wie eine Abstimmung abläuft – vom Wählerverzeichnis bis zum Urnengang. Die Ergebnisse der Juniorwahl werden am 4. September nach Schließung der echten Wahllokale um 18 Uhr bekannt gegeben.
K wie konstituierende Sitzung
Konstituierende Sitzung – so heißt die erste Landtagssitzung, in der das neu gewählte Parlament zusammenkommt. Namensgeber ist das lateinische Wort „constituere“, was so viel bedeutet wie „feststellen“ oder „errichten“. In dieser ersten Sitzung wählen die Abgeordneten einen Landtagspräsidenten oder eine Landtagspräsidentin und deren Stellvertreter und sie legen die Geschäftsordnung fest. Darin sind alle Details der parlamentarischen Arbeit geregelt; zum Beispiel, wie viel Redezeit die Fraktionen bei Debatten erhalten oder wie sich Ausschüsse zusammensetzen.
Der neue Landtag muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl das erste Mal zusammenkommen. So steht es in der Landesverfassung. Die konstituierende Sitzung findet diesmal am 4. Oktober statt. Anders als sonst allerdings nicht im Plenarsaal. Der neue ist noch nicht fertig. Der alte wird noch zu einem Provisorium umgebaut. Deshalb wird im Mecklenburgischen Staatstheater getagt.
Gewusst? Der Ministerpräsident wird in dieser ersten Sitzung noch nicht gewählt. Das erfolgt erst in der zweiten. Dann werden auch die neuen Minister ernannt.
L wie Landtag
Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern besteht aus 71 Abgeordneten, die alle fünf Jahre vom Volk gewählt werden. Sie entscheiden über die Gesetze und die Finanzen des Landes, kontrollieren die Arbeit der Landesregierung sowie der Landesverwaltung und wählen den Ministerpräsidenten. Sitz des Parlaments ist das Schweriner Schloss. Der Landtag tagt in der Regel einmal im Monat. Ferienzeiten können diesen Rhythmus jedoch verschieben. Die Landtagssitzungen sind öffentlich. Weil das Interesse an Plenarsitzungen hoch ist, die Zuschauerplätze aber begrenzt sind, sollten sich Besucher vorher beim Besucherdienst anmelden.
Und noch ein paar Zahlen: Der erste Landtag von MV kam am 26. Oktober 1990 zusammen. 2016 wird er zum siebten Mal gewählt.
M wie Mehrheiten
Wahlen, Regierungsbildung, Abstimmungen über Gesetze – in der Politik werden Entscheidungen in der Regel nach einem Mehrheitsprinzip getroffen. Mehrheiten können nach unterschiedlichen Modellen gebildet werden.
Eines ist die relative Mehrheit. Hier gewinnt derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei der Landtagswahl gilt dieses Prinzip für die Direktkandidaten in den Wahlkreisen. Auch Gesetze werden im Landtag mit relativer Mehrheit entschieden. Für eine Änderung der Landesverfassung ist hingegen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Der Ministerpräsident wird mit absoluter Mehrheit gewählt. Dazu muss mehr als die Hälfte der Landtagsabgeordneten für ihn stimmen. In Mecklenburg-Vorpommern sind das 36 von 71.
Bei den bisherigen Landtagswahlen hat noch keine Partei die absolute Mehrheit der Sitze im Parlament erreicht. Um regieren zu können, wurden in allen sechs Wahlperioden Koalitionen gebildet.
N wie Nichtwähler
Von den gut 1,37 Millionen Menschen, die bei der vergangenen Landtagswahl wahlberechtigt waren, haben 708.111 ihre Stimme abgegeben. Gut 665.821 Frauen und Männer sind 2011 nicht wählen gegangen. Mit 51,5 Prozent erreichte die Wahlbeteiligung ihren bislang niedrigsten Wert seit 1990. Nur in Bremen, Sachsen und Brandenburg war sie bei den vergangenen Wahlen noch geringer.
O wie Opposition
Parteien, die es in den Landtag geschafft haben, aber nicht zur Regierung gehören, bilden die Opposition. Ihre Aufgabe ist es, die Regierung zu kontrollieren und kritisieren sowie politische Alternativen aufzuzeigen. Von 1994 bis 2002 stand den Koalitionsfraktionen mit der PDS bzw. CDU jeweils nur eine Oppositionsfraktion gegenüber. Gegenwärtig sind es drei (Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, NPD).
P wie Parteien
Parteien nehmen im politischen System Deutschlands eine zentrale Rolle ein und genießen deshalb auch Verfassungsrang. Sie stehen für bestimmte politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Interessen und mobilisieren die Bürger, insbesondere bei Wahlen, mit dem Ziel, Regierungsverantwortung zu übernehmen. Verschiedene Parteien zu haben ist wichtig, damit verschiedene politische Meinungen zum Ausdruck gebracht werden können.
Zur Landtagswahl in MV stellen sich in diesem Jahr 17 Parteien – und damit so viele wie noch nie seit der Wiedervereinigung. Parteien, die bereits im aktuellen Landtag vertreten sind, sind automatisch zur Wahl zugelassen. Alle anderen müssen von der Landeswahlleitung für eine Teilnahme anerkannt werden.
Kandidaten, die über die Landeslisten – also über die Zweitstimme – in den Landtag einziehen wollen, können nur von Parteien nominiert werden. Das soll sicherstellen, dass sich nur solche Vereinigungen von Bürgern zur Wahl stellen, die dauernd oder für längere Zeit auf die politische Willensbildung im Land Einfluss nehmen wollen.
Q wie Quorum
Wird vor allem im Rahmen von Volksentscheiden genannt. Das Quorum ist dabei die notwendige Anzahl von Stimmen, die erreicht werden muss, damit ein Begehren erfolgreich ist. In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Hürden für direkte Demokratie gerade erst gesenkt. Künftig sind nicht mehr 120.000 Unterschriften nötig, sondern nur noch 100.000. Lehnt der Landtag das Begehren ab, dann kommt es zum Volksentscheid. Und der wiederum ist bereits angenommen, wenn die Mehrheit der Teilnehmer dafür ist und wenn diese Mehrheit einem Viertel aller Wahlberechtigten entspricht (bisher ein Drittel).
Unter Quorum bei Wahlen versteht man vor allem eine „Mindestwahlbeteiligung“. In MV gibt es eine solche Regelung nicht.
R wie Rechtsgrundlagen
In einer Demokratie sind Wahlen ein Grundelement. Jeder sollte sein Wahlrecht wahrnehmen. Aber wo ist überhaupt geregelt, wie Wahlen funktionieren? Die Landtagswahl fußt auf diversen Rechtsgrundlagen. Das Grundgesetz legt beispielsweise in Artikel 28 die Wahlgrundsätze fest, die eingehalten werden müssen, damit eine Wahl gültig ist. In Artikel 20 heißt es zudem, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgehen muss – vor allem durch Wahlen. Dann kommt die Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns ins Spiel. Auszug aus Artikel 20: „Der Landtag besteht aus mindestens einundsiebzig Abgeordneten. Sie werden in freier, gleicher, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.” Ganz konkret wird es schließlich im Landes- und Kommunalwahlgesetz sowie der Landes- und Kommunalwahlordnung. Wie werden die Wähler benachrichtigt? Was muss in der Wahlkabine passieren? Wann dürfen Wahlscheine vernichtet werden? Wie genau wird das Ergebnis ermittelt? Antworten auf solche und viele andere Fragen finden sich hier. Die Flut an Regelungen zeigt: Die Landtagswahl ist mehr als ein paar Kreuze auf dem Wahlschein.
S wie Sperrklausel
Die berühmte Fünf-Prozent-Hürde. Parteien, die es nicht schaffen, darüberzuspringen, müssen draußen bleiben aus dem Landtag. Was zählt, sind mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Zweitstimmen bei der Wahl. Beispiel: Vor fünf Jahren scheiterte die FDP mit 2,8 Prozent der Stimmen an der Hürde. Die Sperrklausel soll verhindern, dass viele kleine Splitterparteien den Landtag arbeitsunfähig werden lassen. Immerhin stellen sich 17 Parteien zur Wahl.
Eine so genannte Grundmandatsklausel gibt es bei den Landtagswahlen nicht. Diese würde dazu führen, dass Parteien, die an der Sperrklausel scheitern, aber Direktmandaten gewinnen, trotzdem nach ihrem Stimmenanteil berücksichtigt werden.
Und was, wenn ein Kandidat ein Direktmandat gewinnen würde, aber seine Partei an der Sperrklausel scheitert? Dann würde er in trotzdem in den Landtag einziehen. Diesen Fall gab es bisher allerdings noch nicht. Die Fünf-Prozent-Klausel gilt bei Bundestagswahlen und allen Landtagswahlen, nicht jedoch bei Europawahlen und den Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern.
T wie Termin
Nur noch acht Tage, dann dürfen 1,33 Millionen Wahlberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern bei der Landtagswahl ihre Stimme abgeben. Zufällig am gleichen Tag wie vor fünf Jahren: Am 4. September. Es ist der letzte Tag, bevor nach den Sommerferien die Schule beginnt. Es ist aber auch der letzte mögliche Termin. Laut Landesverfassung musste frühestens 57 und spätestens 59 Monate nach der ersten Landtagssitzung die nächste Wahl stattfinden. In diesem Fall Anfang September. Eine Verfassungsänderung verhindert in Zukunft, dass tatsächlich mitten in den Ferien gewählt wird. Übrigens: Die 1698 Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Personalausweis nicht vergessen!
U wie Urne
Zigarrenkisten, Kochtöpfe, Bierkrüge – bei den ersten Wahlen wurden die Wahlzettel vor allem auf dem Land noch in solchen Behältern gesammelt. Erst 1913 setzte der Deutsche Reichstag konkrete Standards für die Beschaffenheit der Wahlurne fest. Heute ist sie ein geschlossener Behälter mit Schlitz. Wähler stecken ihre Stimmzettel gefaltet oder in einem Umschlag hinein. Die verschlossene Wahlurne wird nach Beendigung der Wahl im Wahllokal öffentlich ausgeleert, damit die Stimmzettel gezählt werden können.
V wie Verzeichnis
Nur wer hier aufgeführt ist, darf mitwählen. Die Gemeindewahlbehörden haben bis zum 37. Tag vor der Wahl die Listen mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift aller Wahlberechtigten angelegt. Spätestens am 22. Tag vor der Wahl haben alle Wahlberechtigten eine schriftliche Wahlbenachrichtigung erhalten. So schreibt es Paragraph 24 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes vor. Wer sich bis vor diesem Tag mit seiner Wohnung bei der Meldebehörde anmeldet, kann noch nachgetragen werden. Am Wahltag selbst dienen die Wählerverzeichnisse dem Nachweis der Wahlberechtigung. Alles muss seine Ordnung haben: Damit niemand wählt, obwohl er es nicht darf – und niemand doppelt abstimmt.