„Warum liegen in Wahlkabinen eigentlich immer Bleistifte und keine Kugelschreiber?“ Eine Frage, die auch uns erreichte. Die Antwort finden wir in der Verwaltungsvorschrift zur Landtagswahl. Und die stellt ganz klar: „In jeder Wahlkabine soll ein nicht radierfähiger Schreibstift bereitliegen“ – bevorzugt ein Kugelschreiber. Gewusst: Wer dem nicht traut, der kann auch seinen eigenen Stift mitbringen. Das kann auch ein Filzer sein. Wichtig ist, dass der Wahlzettel eindeutig mit der Stimme markiert ist und nicht durch zusätzliche Notizen ungültig wird.
Wer fürchtet, dass beim Auszählen geschummelt wird, kann übrigens 18 Uhr zum Wahllokal gehen und beim Auszählen dabei sein. Denn anders als die Abgabe der Stimmen ist deren Auszählung nicht geheim.