In einer Demokratie sind Wahlen ein Grundelement. Jeder sollte sein Wahlrecht wahrnehmen. Aber wo ist überhaupt geregelt, wie Wahlen funktionieren? Die Landtagswahl fußt auf diversen Rechtsgrundlagen. Das Grundgesetz legt beispielsweise in Artikel 28 die Wahlgrundsätze fest, die eingehalten werden müssen, damit eine Wahl gültig ist. In Artikel 20 heißt es zudem, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgehen muss – vor allem durch Wahlen. Dann kommt die Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns ins Spiel. Auszug aus Artikel 20: „Der Landtag besteht aus mindestens einundsiebzig Abgeordneten. Sie werden in freier, gleicher, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.” Ganz konkret wird es schließlich im Landes- und Kommunalwahlgesetz sowie der Landes- und Kommunalwahlordnung. Wie werden die Wähler benachrichtigt? Was muss in der Wahlkabine passieren? Wann dürfen Wahlscheine vernichtet werden? Wie genau wird das Ergebnis ermittelt? Antworten auf solche und viele andere Fragen finden sich hier. Die Flut an Regelungen zeigt: Die Landtagswahl ist mehr als ein paar Kreuze auf dem Wahlschein.