Parteien nehmen im politischen System Deutschlands eine zentrale Rolle ein und genießen deshalb auch Verfassungsrang. Sie stehen für bestimmte politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Interessen und mobilisieren die Bürger, insbesondere bei Wahlen, mit dem Ziel, Regierungsverantwortung zu übernehmen. Verschiedene Parteien zu haben ist wichtig, damit verschiedene politische Meinungen zum Ausdruck gebracht werden können.
Kandidaten, die über die Landeslisten – also über die Zweitstimme – in den Landtag einziehen wollen, können nur von Parteien nominiert werden. Das soll sicherstellen, dass sich nur solche Vereinigungen von Bürgern zur Wahl stellen, die dauernd oder für längere Zeit auf die politische Willensbildung im Land Einfluss nehmen wollen. Parteien, die bereits im aktuellen Landtag vertreten sind, sind automatisch zur Wahl zugelassen. Alle anderen müssen von der Landeswahlleitung für eine Teilnahme anerkannt werden.