Als Nichtwähler versteht man Personen, die sich nicht aktiv an politischen Wahlen beteiligen und somit ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen. In Deutschland gibt es dazu keine Sanktionen, weil keine Wahlpflicht besteht.
Als Nichtwähler versteht man Personen, die sich nicht aktiv an politischen Wahlen beteiligen und somit ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen. In Deutschland gibt es dazu keine Sanktionen, weil keine Wahlpflicht besteht.