Wahlen, Regierungsbildung, Abstimmungen über Gesetze – In der Politik werden Entscheidungen in der Regel nach einem Mehrheitsprinzip getroffen.
Mehrheiten können nach unterschiedlichen Modellen gebildet werden. Eines ist die relative Mehrheit. Hier gewinnt derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei der Landtagswahl gilt dieses Prinzip für die Direktkandidaten in den Wahlkreisen. Auch Gesetze werden im Landtag mit relativer Mehrheit entschieden. Für eine Änderung der Landesverfassung ist hingegen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Die Ministerpräsidentin wird mit absoluter Mehrheit gewählt. Dazu muss mehr als die Hälfte der Landtagsabgeordneten für sie stimmen. In Mecklenburg-Vorpommern also mindestens 36 Abgeordnete.
Bei den bisherigen Landtagswahlen hat noch keine Partei die absolute Mehrheit der Sitze im Parlament erreicht. Um regieren zu können, wurden bisher immer Koalitionen gebildet.