Ohne die vielen haupt- und ehrenamtlichen Helfer sind unsere Wahlen nicht durchführbar. Die Wahlhelfer überprüfen die Wahlbenachrichtigungen, geben vor Ort Stimmzettel aus und helfen mit, das Wahlergebnis festzustellen. Sie müssen unparteiisch sein und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wahlhelfer kann jeder Wahlberechtigte werden. Für den Einsatz gibt es eine Aufwandsentschädigung. Helfer werden von der jeweiligen Wahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Kandidaten, die sich freiwillig melden.
Für die Landtagswahl 2016 wurden beispielsweise 13.300 Helfer in 1896 Wahlbezirken benötigt. 1300 in Rostock, mehr als 600 in Schwerin, 391 in Greifswald.