Was hat es mit der Wahlbenachrichtigung auf sich?
Alle Wahlberechtigten erhalten rund vier Wochen vor der Wahl einen Brief, mit dem auf die anstehende Wahl hingewiesen wird. Darin steht der Wahltermin, das zuständige Wahllokal, die Nummer, unter der man im Wählerverzeichnis eingetragen ist, und ein Hinweis, ob der Wahlraum barrierefrei zu erreichen ist. Außerdem enthält die Benachrichtigung ein Formular, mit dem man einen Wahlschein anfordern kann, falls man seine Stimme über Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum des Wahlkreises abgeben möchte. Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis zum 22. Tag vor der Wahl zugestellt sein. Das ist Samstag, der 13. August.
Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Dann sollten Sie sich bei der Wahlbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde erkundigen, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen. Darin sind alle wahlberechtigen Personen eines Wahlbezirks namentlich aufgelistet. Datengrundlage dafür ist das Melderegister. Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis ist vom 15. bis 19.8. möglich. Sie sind wahlberechtigt und stehen nicht im Verzeichnis? Dann können Sie das nachträglich noch beantragen. Aber Achtung, dafür gilt eine Frist: Das muss bis zum 16. Tag vor der Wahl geschehen – und damit bis zum 19. August.
Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte wählen gehen?
Sie haben ihre Wahlbenachrichtungskarte verlegt? Kein Problem – sofern Sie im Wählerverzeichnis stehen und sich mit einem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen können.