Mag sein, dass es in Zukunft ganz normal sein wird, im Wahllokal per Computer zu wählen. Heute ist das nicht der Fall – was vor allem an der Vergangenheit liegt. Denn die bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzten Geräte haben nicht den Anforderungen des Grundgesetzes entsprochen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Wahl blieb gültig, die fast 2000 Computer aber wurden aus dem Verkehr gezogen. Die Technik war nicht ausgereift. Wann es normal sein wird, mit dem Computer zu wählen? Wenn die Geheimhaltung garantiert und die Ergebnisermittlung „vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis“ zu überprüfen ist.