Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern umfasst 71 Abgeordnete, die alle fünf Jahre gewählt werden. Es gibt zwei Wege, wie ein Abgeordneter bei der Landtagswahl gewählt werden kann:
a) 36 Mandate werden durch die 36 Wahlkreise im Land vergeben: Wer die meisten Stimmen auf sich vereint und den Wahlkreis gewinnt, zieht automatisch in den Landtag ein.
b) 35 Mandate werden an die Kandidaten auf den Landeslisten der Parteien vergeben. Die Verteilung orientiert sich am Ergebnis der Zweitstimmen.
Kandidaten für den Landtag müssen volljährig sein und seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern leben.