
Die Farbe…
… der Stimmzettel kann von Landtagswahl zu Landtagswahl variieren. „Beim letzten Mal sah er weiß aus“, sagt Michael Helms, stellvertretender Gemeindewahlleiter in Schwerin. Diesmal ist er blau. Das haben die Landeswahlleitung und die Kreiswahlleiter Anfang des Jahres so entschieden – und passt farblich zu den Umschlägen für die Stimmzettel, die, wie schon beim letzten Mal, wieder blau sind. Um Verwechslungen auszuschließen, wurde das Weiß anderweitig vergeben: für die (Ober-) Bürgermeisterwahlen in Schwerin, Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg), Dargun (Mecklenburgische Seenplatte) und Marlow (Vorpommern-Rügen) – ebenfalls passend zur Umschlagsfarbe.
Die Reihenfolge…
… der Parteien auf der Landesliste richtet sich zunächst nach der letzten Landtagswahl (2011). Zuerst werden die Parteien aufgelistet, die dort teilgenommen hatten und sich jetzt wieder zur Wahl stellen. Das sind die ersten zehn aufgelisteten Parteien. Ihre Abfolge wiederum ergibt sich aus der Stimmenanzahl, die sie bei der letzten Landtagswahl erreicht haben, erklärt Michael Helms. Je mehr es damals waren, desto weiter oben stehen sie diesmal. Danach schließen sich alle anderen Parteien oder Wählergruppen in alphabetischer Reihenfolge an. Ausschlaggebend dafür ist ihre ausgeschriebene Bezeichnung, nicht die Abkürzung.
Die Maße…
… für den Stimmzettel sind genau festgelegt. Sie sind 21 Zentimeter breit. Der Kreis fürs Kreuz hat einen Durchmesser von 1 Zentimeter. Oben rechts befindet sich ein kleines Loch. Das ist für die Blindenschablone wichtig. Dass die Namen der Kandidaten, die in der Zweitstimmen-Spalte erscheinen, so klein gedruckt sind, liegt an der vorgegebenen Spaltenhöhe. Die beträgt 2,5 Zentimeter – und lässt keine größere Schrift zu. Unterschiede kann es dagegen in der Länge des Stimmzettels geben: Mindestens sind es 52,5 Zentimeter. In Wahlkreisen mit Einzelbewerbern mehr.
Die Lücken…
… in der Spalte für die Erststimme ergeben sich dann, wenn eine Partei für den Wahlkreis keinen Direktkandidaten aufgestellt hat.
Der Druck…
… der Stimmzettel erfolgt nicht zentral. Dafür sind die jeweiligen Kreis- bzw. Gemeindewahlleiter in den Landkreisen und kreisfreien Städten zuständig. Vor allem, weil sich die Direktkandidaten von Wahlkreis zu Wahlkreis unterscheiden, so Helms.